Über sechs Jahre hinweg nimmt eine Mitarbeiterin ihre Hündin mit zur Arbeit in eine Spielhalle. Das Problem ist: Laut Arbeitsvertrag ist das Mitbringen von Haustieren verboten. Nachdem wechselnde Vorgesetzte die Hündin dennoch immer wieder tolerierten, sollte nun Schluss sein. Zu Recht, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: Az. 8 GLa 5/25).
Eine Duldung ist keine Erlaubnis
Das Gericht sah „beim besten Willen keinen vertraglichen Rechtsgrund“ für das Mitbringen des Hundes, zitiert die LTO. Die Arbeitnehmerin hatte angeführt, dass sie sich 2019 das Tier nie zugelegt hätte, wenn ihr damaliger Chef nicht zugesagt hätte, dass sie es mitbringen darf.
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