Wer nur kurz krank ist, soll keine Krankschreibung mehr vorlegen müssen – eine Idee, die Arztpraxen und das Gesundheitssystem entlasten könnte. Doch die Arbeitgeber sehen das kritisch.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, schlägt vor, die Krankschreibungspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu lockern. Nach seiner Einschätzung verursache die gesetzliche Möglichkeit, bereits in den ersten drei Krankheitstagen eine Bescheinigung zu verlangen, „Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, zitiert der Spiegel. Gassen plädiert dafür, die Krankschreibungspflicht erst ab dem vierten Krankheitstag einzuführen. Dies könnte nach seinen Berechnungen jährlich 1,4 Millionen Arztstunden und 100 Millionen Euro einsparen.

Arbeitgeber lehnen Vorschlag ab

Die Arbeitgeberseite zeigt sich von diesen Überlegungen jedoch wenig begeistert. „Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Presse-Agentur (Onvista). Damit weist die BDA die Initiative der KBV klar zurück.

Lockerung auch bei Kinderkrankheiten gefordert

Ähnliche Änderungen schlägt Gassen für die Krankschreibung erkrankter Kinder vor, die aktuell oft ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist. Der Verzicht auf diese Bescheinigungen bei kurzer Krankheitsdauer könne Eltern und Kinderarztpraxen erheblich entlasten. Ob dieser Vorschlag ebenfalls auf Widerstand bei Arbeitgebern stößt, bleibt abzuwarten.