Kündigung auf Druck der Belegschaft ist meist unwirksam

Veröffentlicht: 03.07.2025
imgAktualisierung: 03.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.07.2025
img 03.07.2025
ca. 2 Min.
Person mit gesenktem Kopf auf Laptop, auf dem Rücken ein schwerer Stapel Steine als Symbol für Stress.
SergeyNivens / Depositphotos.com
Ein Urteil zeigt: Unternehmen dürfen Mitarbeitende nicht allein auf Druck des Teams kündigen.


Wenn der Konflikt zwischen Mitarbeitenden eskaliert, wird es für Führungskräfte unangenehm. Besonders brisant wird es, wenn ein Teil der Belegschaft mit der eigenen Kündigung droht – es sei denn, eine bestimmte Person werde entlassen. Doch was tun? Der Versuch, den Druck durch eine Kündigung zu entschärfen, kann für Arbeitgeber:innen nach hinten losgehen, wie ein aktueller Fall aus Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2025, Aktenzeichen: 10 SLa 687/24) zeigt.

Der Fall: Kündigung unter Druck

Der Kläger war über 15 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt, zuletzt im Alter von 40 Jahren. Doch das Betriebsklima war seit rund zehn Jahren angespannt: Es herrschten erhebliche zwischenmenschliche Konflikte, mehrere Kolleg:innen forderten seine Entfernung – teils sogar unter Androhung der eigenen Kündigung.

Trotz zahlreicher außergerichtlicher Maßnahmen zur Konfliktlösung blieb die Situation ungelöst. Der Arbeitgeber reagierte schließlich mit einer fristlosen Kündigung. Hilfsweise wurde zudem ein Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt.

Doch der Mitarbeiter wehrte sich – und bekam recht.

Das Urteil: Arbeitgeber:innen müssen sich vor Mitarbeitende stellen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschied laut Beck-Aktuell, dass die Kündigung unwirksam war. Eine sogenannte Druckkündigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig – nämlich dann, wenn Führungskräfte zuvor alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft haben, um die Belegschaft von ihrer Forderung abzubringen.

Konkret bedeutet das: Arbeitgeber:innen müssen sich aktiv schützend vor die betroffene Person stellen und versuchen, den Konflikt zu deeskalieren. Eine reine Kapitulation vor dem Gruppendruck reiche nicht aus. Im verhandelten Fall konnte das Unternehmen ein solch aktives Vorgehen nicht nachweisen – und verlor vor Gericht.

Fazit: Führung braucht Rückgrat

Für Arbeitgeber:innen und Führungskräfte ist dieses Urteil ein wichtiges Signal: Drohungen aus dem Team dürfen nicht zum Maßstab personeller Entscheidungen werden. Auch wenn der Wunsch nach einer „einfachen Lösung“ verständlich ist – wer dem Druck der Belegschaft nachgibt, ohne die Interessen aller Beteiligten fair abzuwägen und die Situation aktiv zu moderieren, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben