Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) reguliert in Deutschland die Arbeitszeiten und Pausenregelungen für Arbeitnehmer:innen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Ruhezeiten sicherzustellen. In dieser FAQ-Sektion werden wichtige Fragen rund um die Bestimmungen des ArbZG erörtert. Hierzu zählen die Dauer und Verteilung der Pausen, die Erfassung der Arbeitszeiten sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bezüglich der Einhaltung dieser Vorschriften.

Allgemeines zum Arbeitszeitgesetz

Was besagt das Arbeitszeitgesetz bezüglich Pausen?

Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen Arbeitnehmer:innen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer:innen nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. ​

Zählen Unterbrechungen von weniger als 15 Minuten als Pause?

Nein, Unterbrechungen der Arbeit von weniger als 15 Minuten gelten nicht als gesetzliche Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und zählen somit zur Arbeitszeit. Sie erfüllen nicht die Anforderungen des Gesetzes an Ruhepausen.

Sind auch private Unterbrechungen Arbeitszeit?

Nein, wird die Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, zählt diese Zeit nicht zur Arbeitszeit. 

Dürfen Arbeitnehmer:innen die Mittagspause durcharbeiten und früher Feierabend machen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes müssen Arbeitnehmer:innen ihre Pausen während der Arbeitszeit nehmen. Eine Vorverlagerung auf das Arbeitsende ist nicht zulässig. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausenregelungen sicherzustellen. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Müssen Arbeitnehmer:innen während ihrer Pause abrufbereit sein?

Nein, während der gesetzlichen Ruhepause müssen Arbeitnehmer:innen nicht abrufbereit sein. Die Pause dient der Erholung und zählt nicht zur Arbeitszeit. Arbeitnehmer:innen dürfen in dieser Zeit weder arbeiten noch sich für Arbeitsaufgaben bereithalten. Falls eine ständige Erreichbarkeit verlangt wird, handelt es sich nicht um eine echte Pause.
 

Gibt es besondere Pausenregelungen für Jugendliche?

Ja, für Jugendliche gelten strengere Regelungen:​

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden:​ Mindestens 30 Minuten Pause.​
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit:​ Mindestens 60 Minuten Pause.​

Zudem dürfen Jugendliche nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause beschäftigt werden. ​

Arbeitszeiterfassung

Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen bezüglich der Arbeitszeiterfassung?

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden vollständig zu erfassen. Dies umfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. ​

Dürfen Arbeitgeber:innen Pausenzeiten automatisch von der Arbeitszeit abziehen?

Ein automatischer Abzug von Pausenzeiten ist problematisch, wenn die Pausen nicht tatsächlich genommen wurden. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen und dürfen nicht pauschal Pausenzeiten abziehen, die nicht in Anspruch genommen wurden.

Vertragliche Pflichten

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer:innen bezüglich der Pausen?

Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Ruhepausen einzuhalten. Diese dürfen nicht durchgearbeitet oder an den Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende gelegt werden. Falls Pausen vorgeschrieben sind, müssen sie in der vorgesehenen Form genommen werden. Verstöße können zu Abmahnungen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Was können Arbeitgeber:innen tun, wenn sich Arbeitnehmer:innen nicht an die Pausen halten?

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen sicherzustellen. Wenn Arbeitnehmer:innen die vorgeschriebenen Pausen nicht nehmen, können Arbeitgeber:innen:

  • Aufklärungsgespräche führen und auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen.
  • Abmahnungen aussprechen, wenn wiederholt gegen die Pausenregelungen verstoßen wird.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, falls Verstöße dauerhaft bestehen.

Zusätzlich kann eine klare betriebliche Regelung zur Pausenorganisation helfen, um Verstöße zu vermeiden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Arbeitszeit- und Pausenregelungen?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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