Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss Resturlaub aufgebraucht werden. Ist dies nicht möglich, muss der Urlaub abgegolten werden. Aber: Müssen Arbeitgeber:innen auch zahlen, wenn Beschäftigte das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen? Immerhin könnten die Mitarbeitenden in der Kündigung ihr Austrittsdatum auch so setzen, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Urlaub vollständig zu beanspruchen.
EuGH: Eigenkündigung irrelevant
Mit der Frage, ob bei einer Eigenkündigung Urlaub abgegolten werden muss, hat sich der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 18.01.2024, Aktenzeichen: C-218/22) bereits vor einem Jahr beschäftigt.
Der Ausgangsfall spielt in Italien: Ein langjähriger Verwaltungsleiter einer italienischen Gemeinde ging vorzeitig in Ruhestand und verlangte Bezahlung für 79 ungenutzte Urlaubstage. Die Gemeinde lehnte ab, basierend auf nationalen Gesetzen, die eine Abgeltung bei Eigenkündigung ausschließen. Der Mitarbeiter klagte daraufhin und das italienische Gericht legte den Fall dem EuGH zur Prüfung der EU-Rechtskonformität vor.
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