In unserer Reihe „Chef:in im Recht“ beleuchten wir typische Streitfragen und Alltagssituationen aus dem Arbeitsleben kleiner Unternehmen – und klären, was rechtlich gilt.
Diesmal: Was tun, wenn der Mitarbeiter Samstags nichts arbeiten möchte?
Im Lager von Jonas’ Online-Shop ist samstags immer am meisten los. Retouren kommen rein, neue Ware muss raus, Kundenanfragen stapeln sich. „Samstag ist wie Montag, nur mit mehr Kaffee“, sagt Jonas gern. Doch als er den neuen Dienstplan aufhängt, verzieht Leon das Gesicht.
„Ich hab am Wochenende was vor – Samstagsdienst ist nicht mein Ding“, murmelt er. Jonas runzelt die Stirn. Schließlich steht im Vertrag nichts von einer Fünf-Tage-Woche, und Samstagsarbeit war bisher für alle selbstverständlich. Aber kann er Leon wirklich verpflichten, am Samstag zu kommen? Oder muss er auf seine Wochenendruhe Rücksicht nehmen?
Was das Arbeitsrecht grundsätzlich sagt
Auch wenn der Samstag für viele ein arbeitsfreier Tag ist, gilt er rechtlich als ganz normaler Werktag. Im Arbeitsvertrag kann daher festgelegt werden, dass die regelmäßige Arbeitswoche sechs Tage umfasst. Das wirkt sich auch auf den Urlaubsanspruch aus: Bei einer Sechs-Tage-Woche stehen Arbeitnehmer:innen gesetzlich mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu.
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