Samstagsarbeit im Arbeitsrecht: Dürfen Chefs ihre Mitarbeitenden verpflichten?

Veröffentlicht: 30.10.2025
imgAktualisierung: 30.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
30.10.2025
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Junger Mann mit verschränkten Armen schaut verärgert auf einen Dienstplan für Samstagsarbeit in einem Lager.
Erstellt mit KI
Samstagsarbeit im Kleinbetrieb – was ist erlaubt, was sagt der Vertrag und wie dürfen Chefs den Dienstplan gestalten? Jetzt lesen.


In unserer Reihe „Chef:in im Recht“ beleuchten wir typische Streitfragen und Alltagssituationen aus dem Arbeitsleben kleiner Unternehmen – und klären, was rechtlich gilt.

Diesmal: Was tun, wenn der Mitarbeiter Samstags nichts arbeiten möchte?

Im Lager von Jonas’ Online-Shop ist samstags immer am meisten los. Retouren kommen rein, neue Ware muss raus, Kundenanfragen stapeln sich. „Samstag ist wie Montag, nur mit mehr Kaffee“, sagt Jonas gern. Doch als er den neuen Dienstplan aufhängt, verzieht Leon das Gesicht.

„Ich hab am Wochenende was vor – Samstagsdienst ist nicht mein Ding“, murmelt er. Jonas runzelt die Stirn. Schließlich steht im Vertrag nichts von einer Fünf-Tage-Woche, und Samstagsarbeit war bisher für alle selbstverständlich. Aber kann er Leon wirklich verpflichten, am Samstag zu kommen? Oder muss er auf seine Wochenendruhe Rücksicht nehmen?

Was das Arbeitsrecht grundsätzlich sagt

Auch wenn der Samstag für viele ein arbeitsfreier Tag ist, gilt er rechtlich als ganz normaler Werktag. Im Arbeitsvertrag kann daher festgelegt werden, dass die regelmäßige Arbeitswoche sechs Tage umfasst. Das wirkt sich auch auf den Urlaubsanspruch aus: Bei einer Sechs-Tage-Woche stehen Arbeitnehmer:innen gesetzlich mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu.

In bestimmten Ausnahmefällen können Beschäftigte die Arbeit am Samstag jedoch verweigern – etwa aus religiösen Gründen oder bei unzumutbarer familiärer Belastung. In solchen Fällen ist stets eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich.

Handlungsspielraum: Was darf ich als Chef:in tun?

Zuallererst sollten die Arbeitsverträge geprüft werden. Sind dort lediglich Arbeitstage von Montag bis Freitag geregelt, können die Mitarbeitenden nicht einfach Samstag eingeteilt werden. 

Generell sollten Dienstpläne immer so früh wie möglich geplant und kommuniziert werden. Wenn nicht jede:r immer von Montag bis Samstag arbeitet, sondern die Personen eingeteilt werden, ist es nur verständlich, dass die Samstage auch mal freizeitmäßig verplant werden. 

Neue Mitarbeitende sollten bei Einstellung klar über Samstagsdienste informiert werden – idealerweise mit einem entsprechenden Passus im Vertrag.

Fazit: Das sagt das Recht im Fall von Jonas und Leon

In Jonas’ Fall hängt alles am Arbeitsvertrag: Wenn dort keine Einschränkung steht, darf er Leon grundsätzlich zum Samstagsdienst einteilen. Lehnt Leon ohne berechtigten Grund ab, verletzt er seine Arbeitspflicht. Ist jedoch im Vertrag eine Fünf-Tage-Woche vereinbart, muss Jonas eine Lösung im Einvernehmen finden – etwa durch Schichttausch oder Freizeitausgleich.

Veröffentlicht: 30.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 30.10.2025
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Sandra May

Sandra May

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