Überstunden und Mehrarbeit – Wo liegt der Unterschied?

Veröffentlicht: 08.11.2024
imgAktualisierung: 08.11.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.11.2024
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ca. 2 Min.
Wecker steht vor arbeitenden Person
kosmos111 / Depositphotos.com
Überstunden und Mehrarbeit klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe. Wir erklären den Unterschied und was es zu beachten gilt.


In der Arbeitswelt sind Überstunden und Mehrarbeit zwei gängige Begriffe. Oftmals werden sie als Synonyme verwendet. Dabei ist es ein Irrtum, dass beide Bezeichnungen das Gleiche bedeuten. Und eine Differenzierung ist durchaus von Bedeutung. Wir klären die Frage, was die beiden Begriffe unterscheidet und worauf Arbeitgebende achten müssen. 

Die Betrachtungsweise ist entscheidend

Im Arbeitsalltag gibt es immer wieder mal Gründe, die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit etwas auszudehnen. Dabei ist dann die Rede von Überstunden oder von Mehrarbeit. Die Begriffe scheinen auf den ersten Blick dasselbe zu bedeuten. Tatsächlich können beide in derselben Situation gleichzeitig zutreffen. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrem Anknüpfungspunkt. Das Arbeitszeitgesetz bietet in dieser Frage allerdings nur begrenzt Klarheit. Eine direkte Regelung zu Überstunden gibt es dort nämlich nicht.

Im Arbeitsrecht versteht man unter Mehrarbeit die Arbeitszeit, die über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Für Angestellte bedeutet das in der Regel mehr als acht Stunden am Tag beziehungsweise 48 Stunden pro Woche, basierend auf sechs Arbeitstagen pro Woche nach dem Gesetz. Mehrarbeit bezieht sich somit auf den gesetzlichen Rahmen. Der Begriff Überstunden hingegen ist nicht unmittelbar an gesetzliche Bestimmungen gekoppelt, sondern beschreibt die Arbeitszeit, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgeht.

Beispiel: Leistet ein Arbeitnehmer in einer Woche statt der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche 37 Stunden, dann hat er zwei Überstunden gemacht. Es liegt jedoch keine Mehrarbeit vor. 

Keine Pflicht zu Überstunden

Überstunden können vom Arbeitgebenden angeordnet oder geduldet werden. Hierbei ist wichtig, dass es dafür einen entsprechenden Ausgleich in Zeit oder Geld für Arbeitnehmende gibt. Klauseln in Arbeitsverträgen, die besagen, dass Überstunden nicht gesondert bezahlt, sondern pauschal mit dem Festgehalt abgegolten werden, sind oft unwirksam. In der Regel sind diese Klauseln intransparent und benachteiligen die Arbeitnehmenden unangemessen.

Grundsätzlich gibt es jedoch keine gesetzliche Pflicht, die Mitarbeitende zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichten würde. Die Bereitschaft zum Leisten von Überstunden kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden.

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Veröffentlicht: 08.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 08.11.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Conrad Litzmann
12.11.2024

Antworten

Unser Arbeitgeber verlangt von uns täglich insgesamt 10 Min. Vor- und Nacharbeit. Diese muss zusätzlich zu Arbeitszeit (30h/35h/40h) geleistet werden. Im Arbeitsvertrag ist es nicht geregelt und dem würde auch niemand zustimmen, da es sich um exorbitante summierte Zeiten per anno handelt. Diese werden bei der Zeiterfassung einfach aufsummiert. Ist das rechtens? Ich meine nein. Wie kann dies unterbunden werden, mit welchem § Backround?
Redaktion
13.11.2024
Hallo Conrad,
grundsätzlich ist es nicht zulässig, Arbeitszeit außerhalb der regulären Dienstzeit ohne Vergütung oder Freizeitausgleich zu verlangen.
Im deutschen Arbeitsrecht gilt jede angeordnete Tätigkeit als Arbeitszeit und muss entweder bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden. Dies gilt auch für Vor- und Nachbereitungszeiten. Grundlage sind zB § 2 ArbZG, § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Gruß, die Redaktion