Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und bot einiges an Zündstoff. Von ratlosen Vereinsmitarbeiter:innen, die nun gar nicht wussten, was sie überhaupt noch aufschreiben dürfen, bis hin zu noch ratloseren Beschäftigten in Behörden sah man alles im TV. Nun, sieben Jahre später, wird es für mich Zeit, auf meine Top 3 der skurrilsten Fragestellungen rund um die DSGVO zu schauen – und für ein Fazit.
Platz 3: Die Platzreservierung auf dem Münchner Oktoberfest
Auf dem dritten Platz landet bei mir das Münchner Oktoberfest 2019. Normalerweise stand dort stets bei Tischreservierungen der Name der reservierenden Person. Das sollte aber 2019 anders werden – und zwar wegen der DSGVO.
Jahrelang machte man sich keine Gedanken um den Datenschutz bei diesen Reservierungskärtchen, nun fanden sich plötzlich mehrere Jurist:innen in unserer Redaktion wieder, die angeregt darüber diskutierten, ob die benamten Schilder denn eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten sei – oder man eben doch auf unpersönliche Nummern oder gar eine Einwilligung zurückgreifen müsse. Ja, man kann uns wirklich so leicht unterhalten.
Platz 2: „Guten Tag, Frau Müller!“
Ein besonders hohes Maß an Skurrilität legte für mich eine Frau aus Augsburg an den Tag. Diese betrat ihren Stammfleischer und wurde namentlich von der Verkäuferin begrüßt. Daraufhin folgte wohl ein gefauchtes „Das geht die anderen gar nichts an, wie ich heiße“, gefolgt von einem Hinweis auf den Datenschutz.
Ojejeje … die arme Verkäuferin meinte es gewiss nur höflich und wurde so angegangen. Zum Glück ist die Ansprache im Alltag in der Regel keine Datenverarbeitung und fällt entsprechend nicht unter die DSGVO. Anders gesagt: Wer das Haus verlässt, muss eben damit rechnen, namentlich für Fremde hörbar angesprochen zu werden.
Platz 1: Klingelgate in Wien
Eine Hausverwaltung in Wien wollte 220.000 Klingelschilder entfernen und durch Nummern ersetzen. Hintergrund war ebenso die DSGVO. Am Ende durften die Klingelschilder jedenfalls bleiben, aber verrückt ist es dennoch.
Die DSGVO hat sensibel gemacht
Was alle Fälle zeigen: Die DSGVO hat uns alle sensibler gemacht. Während es vor der DSGVO ein riesiger Aufreger war, als Google mit seinen Kamera-Autos durch die Straßen fuhr, diskutieren wir nun über Klingelschilder, Namen in Wartezimmern und Reservierungskärtchen. Das ist nicht unbedingt schlecht: Denn Datenschutz schützt Privatsphäre – und die ist im digitalen Zeitalter wertvoller denn je. Dass wir heute genauer hinschauen, wie und wo personenbezogene Daten verwendet werden, ist ein Fortschritt. Allerdings bringt die DSGVO im Alltag auch Nachteile mit sich: In Brainstormings kann die Frage nach dem Datenschutz schon mal hindern, aufhalten und blockieren. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen kämpfen noch heute mit den bürokratischen Hürden.
Wenn aus gut gemeintem Schutz eine lähmende Unsicherheit wird, ist niemandem geholfen – weder den Verbraucher:innen noch den Betrieben. Hier braucht es mehr Praxisnähe und verständliche Leitlinien statt juristisches Rätselraten. Man kann nur hoffen, dass die angekündigten Lockerungen wirklich die langersehnte Erleichterung mit sich bringen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben