Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein Urteil gegen manipulativ gestaltete Cookie-Banner gefällt, wie der Landesbeauftragte für Datenschutz in einer Pressemitteilung meldete. Webseitenbetreiber:innen müssen dafür sorgen, dass auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine Schaltfläche ist, mit der alle Cookies abgelehnt werden können. So soll verhindert werden, dass Nutzer:innen dazu gedrängt werden, alle Cookies zu akzeptieren, indem das Ablehnen komplexer gestaltet ist. 

Gezieltes Lenken zur Einwilligung

Das Verwaltungsgericht Hannover musste über den Cookie-Banner eines Medienhauses entscheiden. Hier fanden sich auf der ersten Ebene des Banners lediglich die Schaltflächen „Alles akzeptieren“ und „Einstellungen“. Erst über einen Klick auf „Einstellungen“ konnten die Cookies abgelehnt werden. 

Das Verwaltungsgericht bemängelte, dass die Nutzer:innen gezielt dazu gelenkt werden sollen, alle Cookies zu akzeptieren, indem das Ablehnen schwieriger gestaltet wird. Zudem fehlen auf der ersten Ebene Informationen über die Datenverarbeiter der Anbieter und die Möglichkeiten des Widerrufs der Einwilligung. 

Außerdem wurde kritisiert, dass die Formulierung „optimales Nutzungserlebnis“ als Überschrift des Cookie-Banners missverständlich sei und die freie Willensentscheidung der Nutzer:innen beeinflusst. Auf dem gesamten Banner fehlte der Begriff der Einwilligung. 

Das Gericht entschied somit, dass keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung gegeben werden kann. 

Nutzer:innen sind von Cookie-Bannern genervt

Der Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Denis Lehmkemper hofft auf eine Signalwirkung des Urteils: „Die allermeisten Menschen sind vermutlich von Cookie-Bannern genervt. Diese erfüllen jedoch eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung der Privatsphäre im Internet. Genau deshalb setzen sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gestaltung der Banner ein. Diese Wahlmöglichkeit wird von vielen Webseitenbetreibern bisher jedoch nicht umgesetzt. Ich hoffe, das Urteil sendet ein Signal an möglichst viele Anbieter und trägt so dazu bei, datenschutzkonforme Einwilligungslösungen umzusetzen.“

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