Der Digital Markets Act legt großen Online-Plattformen, sogenannten Gatekeepern, strikte Vorgaben für den Umgang mit persönlichen Daten auf. Doch eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Diese halten sich offenbar nicht an die Regeln. Nach Einschätzung des vzbv werden Nutzer:innen durch manipulative Designs nach wie vor dazu gebracht, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen.
„Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte. Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen“, sagt Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des vzbv. Bei den untersuchten Konzernen handelt es sich um Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft. Sie alle würden es Nutzer:innen erschweren, erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um diese Einwilligung zu erhalten, setzen sie wiederum auf manipulative Designs.
EU soll gegen Tech-Konzerne vorgehen
Manipulativ sei dabei unter anderem die optische Gestaltung der Benutzeroberfläche, die verwendete Sprache und der notwendige Aufwand, um eine Datenzusammenführung individuell anzupassen. So suggeriere etwa Meta, eine Zusammenführung der Daten von Facebook und Instagram abzulehnen, sei nachteilig für das Nutzererlebnis. TikTok drohe sogar, Dienste kostenpflichtig machen zu müssen, wenn Nutzer:innen einer Datenzusammenführung nicht zustimmen.
„Google, Meta oder Amazon beeinflussen als Gatekeeper, was die Menschen in Deutschland konsumieren. Wenn Anbieter ihren Einfluss zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb. Die Europäische Kommission muss gegen Verstöße gegen geltendes Recht entschieden vorgehen. Sie sollte weitere Untersuchungsverfahren einleiten, wie bereits gegen Alphabet, Apple oder Meta“, fordert Pop.
Wird bald abgemahnt?
Die Ergebnisse der Untersuchung will der vzbv an die EU weiterleiten und verbindet dies mit der Forderung, das Digitalmarktgesetz konsequent umzusetzen. „Wir scheuen uns nicht, die Konzerne auch abzumahnen“, warnt Pop im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Darüber hinaus ist sie überzeugt, dass die geltenden Regeln nicht ausreichen: „Manipulative Designs müssen umfassend verboten werden. Beispielsweise auf Webshops und Webseiten sind sie unzureichend reguliert. Hier sollte die neue Europäische Kommission die Digital-Fairness-Initiative nutzen. Verbraucher:innen wollen nicht manipuliert werden.“
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