Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Freitag eine richtungsweisende Entscheidung zur Datenverarbeitung durch Facebooks Mutterkonzern Meta getroffen. Im Zentrum der Verhandlung steht eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, der in der Vergangenheit bereits bedeutende Erfolge gegen Facebook erzielt hat. Diese führten zu grundlegenden Veränderungen im Datenaustausch zwischen den USA und der EU.
Mutmaßliche Verstöße Metas gegen die DSGVO
Der aktuelle Fall konzentriert sich auf mögliche Verstöße Metas gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wesentliche Streitpunkte sind die Frage, ob personenbezogene Daten ohne zeitliche Begrenzung verarbeitet werden dürfen, sowie die Nutzung sensibler Informationen, etwa zur sexuellen Orientierung, für Werbezwecke. Schrems argumentiert, dass solche Praktiken gegen den Grundsatz der „Datenminimierung“ verstoßen.
Ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts unterstützte Schrems' Position, wonach Daten nicht unbegrenzt gespeichert werden sollten und sensible Informationen nicht ohne weiteres verwendet werden dürfen. Ob das Gericht dieser Empfehlung folgt, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU haben.
Verwendung bestimmter Daten verboten
Der EuGH hat Meta heute die Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten untersagt, meldet die Zeit. Die Richter entschieden, dass soziale Netzwerke wie Facebook nicht alle personenbezogenen Daten zeitlich unbegrenzt und unterschiedslos verwenden dürfen. Zwar dürfe diese Information unter bestimmten Bedingungen für zielgerichtete Werbung genutzt werden, jedoch nicht für andere Zwecke. Facebook und Co. dürfen personenbezogene Daten nun auch nicht mehr unbegrenzt speichern, so das Urteil.
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