Europa verhängt Bußgelder in Höhe von 5 Milliarden Euro für DSGVO-Verstöße

Veröffentlicht: 21.05.2025
imgAktualisierung: 21.05.2025
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.05.2025
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Frau vor Laptop, DSGVO-Schriftzug
mc_stockphoto / Depositphotos.com
Die Sanktionen, die die Behörden für Datenschutzverletzungen in den letzten Jahren verhängt haben, erreichen einen neuen Höchstwert.


Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – in Kraft getreten. Da aber noch immer zahlreiche Verstöße gemeldet werden, erheben die europäischen Datenschutzbehörden munter Bußgelder. Bis zum März 2025 wurden Bußgelder von insgesamt 5,65 Milliarden Euro verhängt. Diese Zahlen gehen aus einer Langzeitstudie der Wirtschaftskanzlei CMS hervor.

Noch nicht eingerechnet in dieser Summe ist allerdings die Strafe gegen TikTok. Anfang Mai wurden von der irischen Datenschutzbehörde DPC gegen die Videoplattform Sanktionen in Höhe von 530 Millionen Euro verhängt. Grund ist die Weitergabe von Nutzerdaten nach China sowie der Verstoß gegen die Transparenzanforderungen.

Unternehmen im Medien- und Telekommunikationsbereich besonders im Fokus

Verstöße gegen die DSGVO können drastische Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des globalen Jahresumsatzes nach sich ziehen. Dies sorgt bei Unternehmen für „Angst und Zurückhaltung“, wie CMS-Anwalt Alexander Schmidt bei der FAZ betont.

Die Auswertung von Bußgeldbescheiden innerhalb der EU zeigt, dass Verstöße gegen Datenschutzgrundsätze und unzureichende Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung am häufigsten geahndet werden. Danach folgen Strafen wegen mangelhafter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Informationssicherheit sowie wegen konkreter Verletzungen von Verbraucher- und Kundenrechten.

Besonders im Visier der Datenschutzaufsichtsbehörden stehen Unternehmen mit direktem Kontakt zu Endverbrauchern. Seit vier Jahren sind vor allem Unternehmen aus der Medien- und Telekommunikationsbranche von Sanktionen betroffen. Auf Platz zwei folgen branchenübergreifende Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz, also gegen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. An dritter Stelle stehen Unternehmen aus der produzierenden Industrie sowie dem Handel.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.05.2025
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Corinna Flemming

Corinna Flemming

Expertin für Internationales

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