Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und Meta ist beigelegt. Meta darf die Nutzerdaten von verschiedenen Diensten nicht zusammenführen, wie unter anderem LTO berichtete. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt bereits 2019 getroffen hat und mittlerweile auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt wurde.

Daten von WhatsApp, Instagram und Facebook

Das Bundeskartellamt kritisierte die Datensammelpraxis von Meta. Meta hatte die Nutzerdaten seiner Plattformen und Dienste (Instagram, WhatsApp und Facebook) zusammengeführt. Nutzer:innen konnten nur zustimmen, dass alle Daten gesammelt und zusammengeführt werden, oder die einzelnen Dienste nicht nutzen.

Diese Praxis empfand das Bundeskartellamt als unzulässig und untersagte sie bereits im Jahr 2019. Meta legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Im letzten Jahr musste dann der EuGH über Metas Praktiken entscheiden und stellte sich auf die Seite des Bundeskartellamtes. Meta hat die Beschwerde gegen die Entscheidung nun zurückgenommen, sodass sie bestandskräftig wurde. 

Meta gibt Druck nach

Nach und nach hat Meta schrittweise seine Praktiken angepasst und kam so den Forderungen der Behörde nach. Seit letztem Jahr haben Kund:innen einen besseren Überblick über die Verknüpfung der Daten bei den verschiedenen Diensten. So können Kund:innen jetzt frei entscheiden, ob sie die Dienste isoliert oder verknüpft nutzen wollen.

Nutzer:innen ist es damit auch möglich Facebook zu nutzen, ohne zustimmen zu müssen, dass Daten über das Facebook-Konto hinaus gesammelt werden. Außerdem sind die Datenrichtlinien für Nutzer:innen einfacher auffindbar und nicht, wie zuvor, versteckt und kaum zu finden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wertet den Ausgang des Verfahrens als Erfolg für Verbraucher:innen. „Meta darf die Nutzerdaten seiner verschiedenen Angebote nicht ungefragt zusammenführen und für Werbezwecke monetarisieren“, äußerte sich vzbv-Expertin Jutta Gurkmann. Es sei wichtig, dass Menschen selbst entscheiden dürfen, wie ihre Daten verwendet werden. 

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