Anlass der Sammelklage ist das massive Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem weltweit die Daten von mutmaßlich 533 Millionen Nutzer:innen in die Hände von Hackern fielen. Wir berichteten mehrmals sowohl über den Vorfall als auch über die unzähligen Folgeklagen einzelner Betroffener, von denen es summa summarum rund sechs Millionen alleine aus Deutschland geben soll. Diese könnten nun Anspruch auf Schadensersatz haben.

Was ist passiert?

Im Jahr 2021 wurden bei einem Sicherheitsvorfall bei Facebook persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Millionen Nutzer:innen gestohlen. Diese Daten tauchten später im Internet auf und wurden häufig für betrügerische Aktivitäten wie Phishing und Identitätsdiebstahl genutzt.

Worum geht es bei der Klage?

Die als Sammelklage bezeichnete Klage soll klären, ob Facebook gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat und ob betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass alleine der Kontrollverlust über persönliche Daten eine Entschädigung rechtfertigen kann. Es wird davon ausgegangen, dass ein Betrag von etwa 100 Euro pro betroffener Person angemessen ist.

Wie können Betroffene teilnehmen?

Betroffene Nutzer:innen können sich der Klage der Verbraucherzentrale gegen Facebook vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Dies wird voraussichtlich Anfang 2025 der Fall sein. Die Teilnahme ist kostenlos und hemmt die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Jahreswechsel.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Prüfen, ob Daten betroffen sind: Nutzen kann man hierzu die Website haveibeenpwned.com.
  2. Zudem sollte man den News-Alert der Verbraucherzentrale abonnieren. Darüber wird über den Fortgang des Verfahrens informiert.
  3. Außerdem muss man sich im Klageregister registrieren, sobald es geöffnet ist.

Warum ist die Klage wichtig?

Die Klage setzt ein starkes Zeichen für den Schutz persönlicher Daten und die Durchsetzung von Verbraucherrechten. Sie bietet Betroffenen eine risikoarme Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Meta durchzusetzen.

FAQ zur Sammelklage gegen Facebook

Wie erfahre ich, ob ich vom Datenleck betroffen bin?

Um zu überprüfen, ob die eigenen Daten von dem Leck betroffen sind, empfiehlt sich die Nutzung der Website haveibeenpwned.com. Dort können Nutzer:innen ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer eingeben und erfahren, ob ihre Daten in bekannten Datenlecks vorhanden sind.

Was kostet die Teilnahme an der Klage?

Die Teilnahme an der Sammelklage ist für Verbraucher:innen kostenlos und bietet eine risikoarme Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber Facebook durchzusetzen.

Wann kann ich mich anmelden?

Noch können sich Verbraucher:innen der Klage nicht anschließen. Das geht erst, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Das Klageregister wird voraussichtlich Anfang 2025 geöffnet.

Was bringt mir die Teilnahme?

Ist die Klage erfolgreich, kann ein Schadensersatz in Höhe von etwa 100 Euro pro Person möglich sein.

Bekomme ich bei Erfolg direkt einen Schadensersatz?

Nein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht die als Sammelklage bezeichnete Klage nur als Musterfeststellungsklage ein. Bei dieser Klageform wird zunächst nur festgestellt, ob ein Anspruch besteht. Nach einem positiven Urteil können und müssen die einzelnen Betroffenen ihren Schadensersatz individuell einfordern.

Wann verjähren die Schadensersatzansprüche?

Da der Vorfall 2021 passiert ist, verjähren die Schadensersatzansprüche eigentlich mit Ablauf des Jahres 2024, also regulär nach drei Jahren. Die Verbraucherzentrale hat die Klage jedoch vor Jahresende eingereicht, wodurch die Verjährung der Ansprüche für alle potenziellen Teilnehmer:innen ebenfalls vorläufig gehemmt wird. Wichtig ist, dass die Hemmung bereits mit der Einreichung der Klage greift und nicht erst mit der Registrierung. Auch wenn das Klageregister erst 2025 geöffnet wird, können sich Betroffene anmelden und damit die Hemmung ihrer Ansprüche fortsetzen.

Fazit

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Facebook bietet Betroffenen eine einmalige Chance, Schadensersatz für den Kontrollverlust über ihre persönlichen Daten zu erhalten. Nutzen können Betroffene die Gelegenheit, um ihre Rechte zu wahren und ein Zeichen für mehr Datenschutz zu setzen.

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