Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) startet eine Sammelklage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta. Dabei geht es um ein Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem Telefonnummern der Nutzer:innen veröffentlicht wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im letzten Jahr entschieden, dass für einen Anspruch auf Entschädigung ein Kontrollverlust der Daten bereits ausreicht, auch wenn kein weiterer dadurch entstandener Schaden geltend gemacht werden kann, wie der vzbv in einer Pressemitteilung meldet.

533 Millionen Telefonnummern betroffen

Durch eine Lücke in der Suchfunktion konnten in den Jahren 2018 und 2019 533 Millionen Telefonnummern ausgelesen werden. 2021 wurde dieser Datensatz dann veröffentlicht. Der BGH hat im letzten Jahr entschieden, dass bei einem reinen Kontrollverlust ein Schadensersatz von um die 100 Euro angemessen ist. Diese 100 Euro können im Rahmen der Sammelklage nun eingeklagt werden. 

Im Einzelfall kann auch ein höherer Schadensersatz angemessen sein, etwa wenn neben der Telefonnummer weitere Daten wie E-Mail-Adresse, Anschrift oder das Geburtsdatum veröffentlicht wurden. Nach Ansicht des vzbv ist hier ein Schadensersatz von bis zu 600 Euro angemessen. 

Betroffene können sich kostenlos anschließen

Die Klage wurde im Rahmen einer Musterfeststellungsklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht. Betroffene können unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/facebook checken, ob sie vom Datenleck betroffen waren und sich kostenlos der Klage anschließen. Die erste mündliche Verhandlung ist für Oktober dieses Jahres angesetzt. Betroffene können sich bis drei Wochen nach der letzten Verhandlung der Klage noch anschließen. 

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