Neues EU-Energielabel für Haushaltslampen

Veröffentlicht: 20.06.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.06.2013

Bisher galt für Haushaltslampen mit sog. „ungerichtetem Licht“ das vielen Verbrauchern bekannte EU-Energielabel mit einer Einteilung der Energieeffizienzklassen von A bis G. Ab 1. September 2013 wird eine Einstufung in die neuen Klassen A++ bis E zur Pflicht.

EU-Richtlinie

Was galt bisher?

Bisher galt für Haushaltslampen mit sog. „ungerichtetem Licht“ das vielen Verbrauchern bekannte EU-Energielabel mit einer Einteilung der Energieeffizienzklassen von A bis G, welches sich aus der RICHTLINIE 98/11/EG zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Haushaltslampen ergab:

Dabei fielen Lampen mit einem sog. „gerichtetem Licht“ wie Reflektor- oder Spotlampen nicht unter die Kennzeichnungspflicht und mussten somit auch nicht etikettiert werden.

Ab September wird es ein neues EU-Energielabel geben, welches dann die Energieeffizienzklassen A++ einführt und die Energieeffizienklassen F und G nicht mehr verwendet. Das neue EU-Energielabel gilt dann sowohl für Lampen mit gerichtetem als auch für Haushaltslampen mit ungerichtetem Licht.

Anpassung der Energieeffizienzklassen

Die Energieeffizienzklasse gibt Verbrauchern eine Auskunft über die Stromeffizienz der Lampen. Alle stromverbrauchenden Geräte oder Gegenstände werden in Energieeffizienzklassen unterteilt, wie es von Haushaltsgroßgeräten bekannt ist.

Wie energieeffizient eine Lampe ist, soll auch das neue EU-Energielabel anschaulich zeigen. Dazu gibt die Verordnung u.a. folgendes Darstellungsbeispiel vor:

Die Energieeffizienzklassen werden in den Stufen A++ - sehr effizient mit einem sehr niedrigen Stromverbrauch - bis E - sehr ineffizient mit dem höchsten Stromverbrauch - angegeben.

Außerdem werden die einzelnen Energieeffizienzklassen mit einer separaten Farbe unterschieden. So sind die verschiedenen Energieeffizienzklassen in Farbtönen von einem – umweltfreundlichen - grün über verschiedenen hellgrüne, gelbe, orangefarbene Töne bis hin zu einem Rotton dargestellt, damit die unterschiedlichen Klassifizierungen auch optisch anschaulich wahrnehmbar werden.

Was ändert sich außerdem?

Matte Lampen aller Leistungsklassen müssen nun aber mindestens die Kriterien der Klasse A erfüllen. Für klare Lampen mit einer Mindestleistung von 4 Watt bzw. höchstens 1200 Lumen ist die Klasse C Mindeststandard.

LEDs verbrauchen in der Regel bis zu 90 % weniger Energie. Für sehr sparsame Lampen wie LEDs und Energiesparlampen können mit Einführung des EU-Energielabels nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht mit einem EU-Energielabel sind Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von weniger als 30 Lumen.

Gültigkeit

Bis 31. August 2013 kann noch das bisher geltende EU-Energielabel – mit den Klassen A bis G - verwendet werden.

Ab 1. September 2013 wird die Verwendung des neuen EU-Energielabels mit den Klassen A++ bis E Pflicht.

 

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