Gesetzesentwurf: Regierung will besseren Datenschutz

Veröffentlicht: 05.02.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 05.02.2015

Viele Unternehmen erheben Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und verarbeiten diese, ohne dass sie die Zustimmung dazu erhalten haben. Die Bundesregierung will dieses Vorgehen nun einschränken. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen.

Gesicht mit Binärcode

(Bildquelle Gläserner Mensch: Juergen Faelchle via Shutterstock)

Personenbezogene Daten sind aus verschiedenen Gründen wertvoll. Vor allem in der Werbeindustrie und im Bereich Markt- und Meinungsforschung finden Daten von Verbrauchern viel Verwendung. Dabei haben die Verbraucher der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten oft nicht zugestimmt. Doch auch wenn dieses Vorgehen von den meisten Menschen nicht wahrgenommen wird, stellt es „eine erhebliche Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts“ dar, wie die Bundesregierung erklärt.

Datenerhebung zur Vertragserfüllung weiter zulässig

Das soll nun eingeschränkt werden: Das Kabinett hat dazu einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen. „Er soll Verbraucher besser vor der unzulässigen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmer schützen“, so die Regierung. „Dafür sollen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze gelten. So wird es leichter, die bestehenden Datenschutzgesetze durchzusetzen.“ Bereits im August 2014 war ein Referentenentwurf hierzu vorgelegt worden.

Davon nicht betroffen seien Datenerhebungen und –verarbeitungen, die Unternehmer durchführen müssen, um Verträge mit dem Verbraucher oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die Verarbeitung von Kundendaten bei der Bestellabwicklung im Online-Handel ist damit nicht betroffen.

Verbraucherverbände sollen gestärkt werden

Der Gesetzesentwurf soll zudem Aufsichtsbehörden und Verbände stärken. So konnten Verbände beispielsweise Unterlassungsansprüche bislang nur dann geltend machen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll diese Lücke geschlossen werden.

Zudem sollen Verbraucher in Zukunft die Möglichkeit erhalten, einen bestehenden Vertrag in reiner Textform, also auch per E-Mail, zu kündigen. Das heißt, dass mit dem neuen Gesetz die Schriftform, bestehend aus Text und Unterschrift, nicht mehr in den AGB vereinbart werden darf.

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