Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten für Online-Händler

Veröffentlicht: 21.12.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.12.2015

Streitigkeiten zwischen einem deutschen Online-Händler und einem ausländischen Verbraucher sind nicht nur nervenaufreibend, sondern auch kostenintensiv. Zum einen ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers, zum anderen dauern Verfahren auch an ausländischen Gerichten sehr lang – mit ungewissem Ausgang. Die EU will nun Alternativen schaffen. Doch hierbei werden auch die Händler in die Pflicht genommen. Wenn diese ihren Informationspflichten nicht nachkommen, drohen Abmahnungen.

 

Abmahnung
© hafakot – Shutterstock.com, Händlerbund

Ein Regelpaket auf europäischer Ebene will den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren für EU-Verbraucher nun verbessern: Die Richtlinie (2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. „Alternative Dispute Resolution“, kurz ADR-Richtlinie) sowie die Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) werden Online-Händler 2016 beschäftigen.

ODR-Verordnung: Online-Plattform für Streitbeilegung

Um Streitigkeiten über online erworbene Waren oder Dienstleistungen zu klären, entwickelte die Europäische Kommission ein Online-System zur alternativen Streitbeilegung in allen EU-Sprachen. Diese Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) wird über das Bürgerportal „Your Europe“ erreichbar sein und benutzerfreundliche Standard-Beschwerdeformulare bereitstellen, die Verbraucher in ihrer eigenen Sprache ausfüllen können.

Die Online-Plattform soll ab Frühjahr 2016 verfügbar sein. Die Verordnung gilt ab dem 09.01.2016 unmittelbar.

Neue Informationspflichten für Online-Händler: Damit das EU-weite und schnelle Streitbeilegungsverfahren nicht nur eine theoretische Idee bleibt, will die EU Online-Händler stärker beteiligen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen bereits ab dem 09.01.2016 auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.

 

Abmahnung droht! Online-Händler, die diese Informationspflicht zum Stichtag nicht erfüllen, gehen das Risiko einer Abmahnung ein. Ein leicht gefundenes Fressen für Abmahner, da der Online-Shop leicht auf den Hinweis gefiltert werden kann.

 

Händlerbund-Mitglieder erhalten wie gewohnt rechtzeitig einen Sondernewsletter mit allen Hinweisen, die zur Anpassung an die neue Rechtslage notwendig sind.

 

ADR-Richtlinie und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Anschluss an Schlichtungsstelle

Während die ODR-Verordnung ab dem 09.01.2016 direkt in Deutschland gilt, muss die ADR-Richtlinie erst in deutsches Recht gefasst werden. Hierzu wurde bereits das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz beschlossen, welches voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten wird.

Auch das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz steht unter dem großen Ziel, Verbrauchern langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren, vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen, zu ersparen. Online-Händler können sich dazu einer nationalen Schlichtungsstelle anschließen. Für beide Parteien ist die Teilnahme an den Verfahren freiwillig und jede Partei kann in jeder Verfahrensstufe von dem Streitbeilegungsverfahren Abstand nehmen. Die Parteien sind nicht gehindert, nach Beendigung des Verfahrens ein Gerichtsverfahren über dieselbe Streitigkeit einzuleiten. Weitere Infos zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hier.

Neue Informationspflichten für Online-Händler: Verpflichtet sich ein Online-Händler freiwillig, sich einer Schlichtungsstelle zur Streitbeilegung anzuschließen, so hat er die Verbraucher hierüber in Kenntnis zu setzen. Diese Informationen hat der Unternehmer auf seiner Website und dort ggf. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kauf- oder Dienstleistungsverträge in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise anzuführen. Für diese Informationspflicht wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist geben, die mit dem endgültigen Gesetzesentwurf bekannt wird.

Neue OnlinehändlerNews-Themenreihe erklärt Details

Für Online-Händler dürfte das Thema „Alternative Streitbeilegung“ sehr komplex sein. Hinzu kommt, dass sich Unternehmer gleich mit zwei neuen Regelwerken vertraut machen müssen, die teilweise ineinander übergreifen. So müssen die Informationspflichten indiviuell angepasst werden.

In unserer neuen OnlinehändlerNews-Themenreihe werden wir Online-Händlern genau erklären, was es mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf sich hat, welche Informationspflichten es genau gibt und wie sie im Online-Handel umgesetzt werden. Auch das Verfahren auf einer OS-Plattform und die damit einhergehenden Informationspflichten sollen erläutert werden.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und zur ODR-Verordnung zusenden, die wir in einem FAQ beantworten.

Kommentare  

#37 Redaktion 2016-01-18 11:19
Hallo Tyla,

vielen Dank für die Frage. Da es auf einigen Online-Marktplä tzen nicht möglich ist, einen Link einzusetzen, ist und bleibt ein stummer Link bis dato die einzige Möglichkeit, den Link zur OS-Plattform zu stellen. Zudem muss der Link nicht klickbar sein, da die Verordnung nur einen Hinweis auf den Link verlangt.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#36 Tyla 2016-01-17 12:02
Gibt es mittlerweile Neuigkeiten? Wir haben zwar mit dem Stummen link eine Übergangslösung gefunden doch erfüllen ja damit noch nicht die Gesetzvorgabe.
Über eine Info wäre ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
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#35 Redaktion 2016-01-12 08:48
Hallo dress,

ein stummer Link ist ein reiner Text-Link, der nicht klickbar ist.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#34 dress 2016-01-11 23:14
was darf ich unter stummen link verstehen??? muss ich hinter diesen link in klammern stummer link ergrenzen??
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#33 Redaktion 2016-01-11 15:02
Hallo Ines,

die Verordnung betrifft nur Online-Händler und Dienstleister mit Niederlassung in der EU.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#32 Ines 2016-01-11 11:51
Hallo,

gilt dies auch für Online-Shops, die ihren Sitz in der Schweiz haben und auch in die EU verkaufen?

Vielen Dank!
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#31 Redaktion 2016-01-08 09:15
Hallo Ebay Geschädigte,

in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Juristen wenden. Dieser wird überprüfen, wie das Impressum abgeändert werden kann.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#30 Redaktion 2016-01-08 09:10
Hallo Eugen,

wie in der Mail des Händlerbundes zu lesen ist, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
"Hinweis zu Online-Marktplätzen
Es kann vorkommen, dass eine Online-Plattfor m (z.B. Amazon) keine Verlinkungen in den Rechtstexten zulässt. In diesem Fall verwenden Sie bitte einen stummen Link (Text-Link, nicht klickbar)."

Viele Grüße,
die Redaktion
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#29 Oliver 2016-01-07 22:42
liebe Händlerbund Mitglieder,


die meisten Mitglieder von Händlerbund sind doch keine Betriebe. Wie wäre es, wenn wir ab 9.1.2016 alle Großen Händler wie Media Markt, Saturn, Metro und co. alle zusammen abmahnen. Händlerbund hat ca. 45.000 Mitglieder !!!
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#28 Eugen 2016-01-07 21:41
Hallo, bei Amazon lässt sich der link immer noch nicht einstellen

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was macht man den ab dem 09.01???
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