Themenreihe Streitschlichtung – Teil 2: Hinweisblatt zu den neuen Informationspflichten

Veröffentlicht: 06.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.01.2016

Um Verbraucher und Online-Händler stärker auf Alternativen zu herkömmlichen Gerichtsverfahren aufmerksam zu machen, tritt am 09.01.2016 eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Online-Händler, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten einen Hinweis auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) bereithalten. Darüber haben wir bereits hier ausführlich berichtet.

Der Händlerbund hat in seinem Hinweisblatt nun noch einmal die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Außerdem enthält das Hinweisblatt eine wichtige Abgrenzung zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches noch nicht in Kraft getreten ist.

 

{aridoc engine="google" width="600" height="390"}http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/353-hinweisblatt-zu-den-gesetzlichen-informationspflichten-nach-odr-verordnung.pdf {/aridoc}

 

Leser, die Probleme bei der Darstellung des pdf-Dokumentes haben, können das Hinweisblatt auch hier herunterladen.

Kommentare  

#1 Heinrich Lang 2016-01-06 17:56
Das kommt von das - den vielen unkoordinierten Abkürzungen:
ADR... Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)

Sollte doch vor Abkürzungsverga be jemand DENKEN!
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