Die Verbraucherrechterichtlinie – Neue Regelungen zum Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 08.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.01.2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde 2013 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 13.06.2014 in Kraft. Zahlreiche wesentliche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich, die gerade für den Online-Handel eine enorme Umstellung bedeuten. Werfen Sie hier einen Blick auf die wichtigsten Änderungen zum Widerrufsrecht.Waage mit Büchern

Um ein einheitliches Verbraucherrecht und damit eine Erleichterung für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, trat bereits im Jahr 2011 die Richtlinie 2011/83/EU (sog. Verbraucherrechterichtlinie) in Kraft.

Ein Teil der Verbraucherrechterichtlinie wird nun mit Stichtag zum 13. Juni 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beinhaltet zahlreiche neue Vorschriften für den Online-Handel und regelt insbesondere die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz neu.

Das neue Widerrufsrecht im Überblick

Die wichtigsten Vorschriften zum neuen Widerrufsrecht sollen nachfolgend überblicksartig vorgestellt werden.

  • EU-weite Widerrufsfrist: 14 Tage

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Widerrufsfrist ab dem 13. Juni 2014 EU-weit 14 Tage beträgt.

  • Neue Musterwiderrufsbelehrung

Online-Händler müssen außerdem eine dem neuen Widerrufsrecht entsprechende Widerrufsbelehrung vorhalten. Eine beispielhafte Variante der Widerrufsbelehrung kann hier eingesehen werden.

  •  Widerruf – ausdrückliche Erklärung wird notwendig

Genügte es bisher, die Ware kommentarlos an den Online-Händler zurückzusenden, ist ab dem 13.6.2014 eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Verbraucher können die Erklärung des Widerrufs durch Ausfüllen und Übersenden des Muster-Widerrufsformulars oder durch eine andere entsprechend eindeutige Erklärung (z.B. per Post, E-Mail oder Telefax) ausüben, soweit aus der Erklärung der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgeht

Achtung: Einer Begründung bedarf der Widerruf auch künftig nicht.

  • Verbraucher tragen die Kosten der Rücksendung

Auch wird es zukünftig möglich sein, dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen: Mit Geltung der neuen Regelungen sind die Kosten für die Rücksendung stets vom Verbraucher zu tragen, wenn er diesbezüglich hinreichend belehrt worden ist.

Die neuen Vorschriften bringen zahlreiche Änderungen mit sich, die auch für den Internet-Handel von großer Bedeutung sind. Was sich in Bezug auf das Widerrufsrecht außerdem ändert, erfahren Sie hier.

Keine leichte Aufgabe für Online-Händler

Werden die neuen Regelungen zum Stichtag (13. Juni 2014) nicht umgesetzt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt sollten sich Online-Händler sorgfältig mit den Gesetzesänderungen vertraut machen, um am Tag der großen Umstellung gerüstet zu sein. Achtung: Die neuen Regelungen dürfen erst ab diesem Stichtag angewendet werden und gelten auch nur für Vertragsschlüsse ab dem 13. Juni 2014.

Neu! Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen wird sich zum Teil als sehr komplex herausstellen. Insbesondere deshalb, da es keine Übergangsfristen gibt. OnlinehändlerNews veröffentlicht daher zu den neuen Regelungen eine Artikelreihe, bei der unsere Experten auf eine Vielzahl von Einzelproblemen eingehen werden.

Den Auftakt macht diesen Freitag ein Beitrag zu den Hintergründen und Zielen der Verbraucherrechterichtlinie. Der zweite Teil zur Verbraucherrechterichtlinie folgt nächsten Freitag mit einem Beitrag zum Stand der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in unseren Nachbarländern.

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