Nur noch wenige Tage: Bis Sonntag müssen Rücknahmestellen eingerichtet sein

Veröffentlicht: 20.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2017

Die meisten Online-Händler haben sich in den letzten Monaten bereits mit dem Gedanken vertraut machen können: So sind größere Online-Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem neuen Elektrogesetz rücknahmepflichtig. In der Theorie klingt das neue Elektrogesetz durchführbar. Aber besonders die Umsetzung in die Praxis wirft Fragen auf.

Elektrogesetz

(Bildquelle Elektrogesetz: macgyverhh via Shutterstock)

Bereits vergangene Woche haben wir alle Online-Händler an ihre Rücknahmepflicht erinnert. In diesem Zuge haben uns nun noch einmal vermehrt Fragen verunsicherter Händler erreicht. Viele Händler waren aufgrund der unklaren Gesetzeslage beunruhigt und sogar erzürnt. Die wichtigsten Fragen sollen nun nachfolgend geklärt werden.

Frage: Ich bin mir unsicher, ob meine Produkte überhaupt unter das Elektrogesetz fallen.

Auch wenn es der Name anders vermuten lässt, das Elektrogesetz gilt nicht pauschal für alle Elektro- und Elektronikgeräte. Vielmehr ist das Elektrogesetz für Geräte anwendbar, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen. Wie der Strom für den Betrieb der Elektro- und Elektronikgeräte erzeugt wird, ist unbeachtlich. Daher fallen auch batterie- oder solarbetriebene Elektro-bzw. Elektronikgeräte unter das Elektrogesetz.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Beispielsweise sind Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden, nicht erfasst. Eine umfangreiche, aber nicht abschließende Liste der einzelnen Geräte, die unter das Elektrogesetz fallen, gibt es hier. Für letzte Unklarheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Stiftung EAR.

Frage: Wir haben keine eigene WEEE-Registrierungsnummer. Müssen wir die des Herstellers im Shop angeben?

Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen, wofür er eine WEEE-Registrierungsnummer erhält. Jeder registrierte Hersteller ist sodann verpflichtet, beim Angebot und auf den Rechnungen seine WEEE-Registrierungsnummer anzugeben. Vertreiber ohne eigene WEEE-Registrierungsnummer müssen nichts angeben, auch nicht die ihres Lieferanten/Herstellers.

Frage: Versand- und Lagerfläche von 400 qm? Was bedeutet das und wie ist diese Fläche zu berechnen?

Gemäß der Gesetzesbegründung zum Referentenentwurf sollen für die 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche zwar die Grundfläche und nicht die Regalfläche maßgeblich sein. Die Gesetzesbegründung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) später aber wieder umgekehrt. Nach Auskunft des BMUB sollen horizontale und vertikale Lagerflächen zu berücksichtigen sein. Das bedeutet, dass neben der Regalfläche auch die restliche Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte in den Blick zu nehmen ist. Aus diesem Grund sind wohl auf Paletten/auf dem Boden gelagerte Waren in die Lagerfläche einzubeziehen. Endgültige Klarheit über die genaue Definition „Lager- und Versandfläche“ werden – zum Leid aller Betroffenen – wohl erst die Gerichte bringen müssen.

Frage: Ich versende selbst und per Amazon Fulfillment. Wie berechne ich die Versand- und Lagerfläche?

Bei Vertreibern mit mehreren Versandlagern ist laut der Gesetzeskommentierung ausschließlich die Fläche am jeweiligen Standort maßgeblich. Die verschiedenen Versandflächen werden jedoch nicht miteinander addiert. Versendet ein Händler beispielsweise über Amazon (FBA) muss dort abgeklärt werden, welche Lagerfläche für Elektro- und Elektronikartikel am jeweiligen Standort genutzt wird. Bitte nehmen Sie ggf. mit dem jeweiligen Lager Rücksprache, ob sich die Fläche definieren lässt. Wie die Überprüfung durch Behörden und Mitbewerber stattfinden soll, ist derzeit ein Rätsel. In diesem Punkt werfen Elektrogesetz und Gesetzesbegründung mehr Fragen als Antworten auf.

Frage: Ich bin weder Hersteller noch erreiche ich die "magische" Grenze. Muss ich trotzdem Änderungen im Shop vornehmen?

Nein. Soweit ein Vertreiber nicht rücknahmepflichtig ist und auch nicht als Hersteller gilt, treffen ihn keine eigenen Informationspflichten. Eine Informationspflicht, dass keine Rücknahmepflicht besteht, gibt es nicht.

Frage: Was mache ich mit den zurückgenommenen Geräten?

Vertreiber können die zurückgenommene Altgeräte oder deren Bauteile den Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übergeben. Andernfalls sind sie verpflichtet, die Altgeräte wiederzuverwenden oder einer Erstbehandlung zu unterziehen und zu entsorgen. Zum anderen treffen Rücknahmepflichtige gesonderte Mitteilungs- bzw. Berichtspflichten. So müssen die zurückgenommenen und entsorgten Altgeräte jährlich an die Stiftung EAR gemeldet werden.

Frage: Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Das neue Elektrogesetz ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Die gesetzlich geforderten Rücknahmestellen für Altgeräte müssen spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des novellierten Gesetzes eingerichtet und der Stiftung EAR gemeldet sein, d. h. spätestens zum 24.07.2016.

Unterstützung für Händlerbund-Mitglieder

Mit der Umsetzung der neuen Pflichten in die Praxis fühlen sich viele Händler überfordert. Aus diesem Grund haben sich immer mehr Dienstleister auf dem Gebiet spezialisiert und helfen Händlern und Herstellern in Fragen der Registrierung, Rücknahme und Kennzeichnung. Händlerbund-Mitglieder haben die Möglichkeit, besonders günstige Konditionen in Anspruch nehmen. Nähere Infos erhalten sie auch nach dem Login im Mitgliederbereich des Händlerbundes in den News.

 

Kommentare  

#14 Redaktion 2016-07-25 11:29
Hallo Schmidt,

Ihre Lager- und Versandfläche erreicht die maßgebliche Grenze von 400 qm nicht. Bitte vergessen Sie nicht, das auch Händler, die Waren von ausländischen Herstellern/Gro ßhändler beziehen, als Hersteller gelten und damit unabhängig von ihrer Fläche Rücknahmepflich tig sind.
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#13 Redaktion 2016-07-25 11:29
Hallo Micha,

gebrauchte Produkte fallen nicht unter das Elektrogesetz. Für den Verkauf gebrauchter Produkte ist daher weder eine Registrierungs- noch eine Rücknahmepflich t vorgesehen.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#12 Redaktion 2016-07-25 11:28
Hallo Meikel,

das ist ein sehr guter Einwand, den das neue Elektrogesetz derzeit nicht ausdrücklich berücksichtigt. Nach unserer Auffassung hat der Händler in dem Fall kein eigenes Lager und auch kein Lager beim Hersteller. Daher ist wohl mangels Erreichen der Lagerfläche keine Rücknahmepflich t gegeben. Wir werden diese Konstellation aber weiter beobachten.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#11 Schmidt 2016-07-23 11:31
Hallo,
wir verkaufen über das Internet max. 5 Elektro Artikel der Fa. Atika.
Atika ist Registriert.

Lager Fläche der Artikel bei uns 3 Europaletten.

Müssen wir da jetzt irgendwas machen?

Eine Kurze Antwort wäre nett.
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#10 Micha 2016-07-23 11:30
Hallo
was ist den mit gebrauchten Gameboys Playstation oder alte funktionstüchti ge Trafos aus einer gebrauchten Eisenbahnanlage und Eisenbahnen oder gebrauchten Carrera Autos und benutzte Videospiele gebrauchte DVDs CDs aller Art .
Alle dies Artikel sind doch Sammlerartikel und eigentlich nicht Zum wiederverwerten gedacht .wir bitten um Antwort ob auch diese Verkäufer eine WEE...Nummer brauchen.
gruss Micha
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#9 Meikel 2016-07-23 08:14
Ich vermisse die Frage nach dem Streckengeschäft/Direktversand.

Wie ist es, wenn ein Onlinehändler in seinem Shop lediglich über deinen "Katalog" die Artikel seines Großhändlers präsentiert, also kein eigenes Lager hat und nur ahoc auf Kundenbestellun g bei seinem Großhändler kauft und dieser dann die Ware direkt zum Endkunden schickt.

Was zählt jetzt als Maßstab ?

Ein Solcher hat ja weder Verkaufsfläche, weil Onlineverkauf, noch hat er Lagerfläche, weil Direktversand ab Werk.
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#8 Redaktion 2016-07-21 10:24
Hallo Sigi,

wie im Artikel erwähnt, lässt das Gesetz noch viele Fragen offen. Da jedoch nach Auskunft des BMUB ausdrücklich die Regalfläche, die für Elektro- und Elektronikgerät e genutzt wird, maßgeblich sein soll, ist auf Folgendes zu schließen: Die Zwischenräume werden nicht eingerechnet. Aber hier liegt noch keine abschließende Auskunft vor.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht für den Verkauf von gebrauchten Produkten keine Rücknahmepflich t für ein Elektroaltgerät.

Beste Grüße
die Redaktion
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#7 Redaktion 2016-07-21 09:35
Hallo Hug Roland,

Vertreiber, die die Lager- und Versandfläche unterschreiten, sind nicht rücknahmepflich tig und müssen nicht informieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Importeure als Hersteller gelten und damit rücknahmepflich tig sein können.

Beste Grüße
die Redaktion
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#6 Markus Ritter 2016-07-20 16:07
Finden wir toll die neue Regelung. Besonders da unsere Chinesischen Mitbewerbern, die mittlerweile dank der günstigen Versandkosten und der geringen Steuerlasten nun auch für die Entsorgung herangezogen werden... ach ne, hält... die gekniffenen sind wie immer wir...

Als kleines Unternehmen (Und wir Produzieren unsere Waren selbst, jedes eine Sonderanfertigu ng... da macht die WEEE Sache richtig Laune..) stehen mittlerweile vor einem Problem: Entweder wir kümmern uns um unser Täglich Brot, oder kümmern uns um die Umsetzung von unausgegoren EU Vorgaben,welche oft so schwammig ausgearbeitet sind, dass diese kaum umsetzbar sind... geschweige denn einen merklichen Nutzen für den Verbraucher bringen....

Kurz: Wir handhaben das so wie unsere Mitbewerber- Wir SCH...... drauf! Ja richtig gelesen. Es reicht langsam. Die Forgaben werden formell/auf den Papier erfüllt, das war es aber auch schon.

Das Maß ist voll. Es geht einfach nicht mehr.
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#5 Hug Roland 2016-07-20 15:21
Hallo, verstehen wir das richtig! Eine Änderung ist nur nötig wenn die Lager- und Verkaufsfläche größer als 400qm sind?! Müssen die unter 400qm sonst nichts ändern oder Veröffentlichen ? Bitte um kurze Antwort! Danke
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