Die Verbraucherrechterichtlinie Teil 1: Ziele und Hintergründe

Veröffentlicht: 13.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.06.2014

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Für Online-Händler bricht eine arbeitsintensive Zeit an, denn der Shop muss in vielerlei Hinsicht überarbeitet werden. Aber warum gibt es dieses Gesetz überhaupt und was sind seine Ziele? Onlinehändler-News startet heute im ersten Teil der Artikelreihe mit den Hintergründen der Verbraucherrechterichtlinie.

VRRL Teil 1

Mit der Einführung der sog. "Button-Lösung" hat ein Teil der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) bereits im Jahr 2012 begonnen. Ein weiterer Teil der Verbraucherrechterichtlinie wird nun mit Stichtag zum 13. Juni 2014 im deutschen Recht umgesetzt.

Das Gesetz beinhaltet zahlreiche neue Vorschriften für den Online-Handel und regelt insbesondere die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz neu. Daneben werden aber auch die Vorschriften zu den Haustürgeschäften novelliert sowie neue Regelungen zu den Informationspflichten im stationären Handel eingeführt.

Verbraucherrechterichtlinie – was ist das?

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das grenzüberschreitende Potenzial des Versandhandels nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Grund sind erhebliche Hindernisse beim Versand ins Ausland, unter anderem die unterschiedlichen Verbraucherschutzvorschriften der Mitgliedstaaten und der damit verbundene Einsatz höherer Kosten für die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Diese Hindernisse lassen sich nur durch den Abbau der Rechtszersplitterung auf Unionsebene beseitigen.

Zweck dieser Richtlinie ist es daher, durch Angleichung der Rechtsvorschriften in der gesamten Union eine vollständige Harmonisierung zu erreichen und somit zu mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel beizutragen. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sollen sich auf einen einheitlichen Rechtsrahmen stützen können, der unionsweit gilt.

Zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011) wurde in Deutschland im Juni 2013 das Gesetz mit dem komplizierten Namen „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung“ vom Bundestag verabschiedet, welches am 13. Juni 2014 in Kraft treten wird.

Warum gilt die Verbraucherrechterichtlinie nicht direkt, sondern muss in ein deutsches Gesetz umgewandelt werden?

Eine EU-Richtlinie ist in den Mitgliedsstaaten nicht unmittelbar – wie beispielsweise ein deutsches Gesetz - gültig. Aus diesem Grund müssen die Regelungen einer Richtlinie erst durch nationale Rechtsakte (z.B. durch ein Parlamentsgesetz) umgesetzt werden.

Bei der Umsetzung sind die jeweiligen Länder in gewissen Grenzen frei. Die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten dürfen jedoch keine abweichenden Vorschriften oder Pflichten erlassen und auch keine milderen oder strengeren Auslegungen treffen. Außerdem muss die Umsetzungsfrist eingehalten werden.

Welche Gesetze ändern sich?

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ändern sich Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), die die für den Vertragsschluss im Online-Handel wesentlichen Vorschriften enthalten. Daneben werden sowohl die Preisangabenverordnung als auch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) geringfügig geändert.

Die „Haustürgeschäfterichtlinie“ (85/577/EWG) und die „Fernabsatzrichtlinie“ (97/7/EG) werden zum 13. Juni 2014 aufgehoben.

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen wird sich zum Teil als sehr komplex herausstellen. Onlinehändler-News veröffentlicht daher zu den neuen Regelungen eine Artikelreihe, bei der unsere Experten auf eine Vielzahl von Einzelproblemen eingehen werden.

Der zweite Teil zur Verbraucherrechterichtlinie wird sich dem Stand der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in unseren Nachbarländern widmen.

 

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie:

Teil 1: Ziele und Hintergründe

Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern

Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines

Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss

Teil 7: Die Garantie

Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte

Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular

Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs

Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall

Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall

Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen

Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren

Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten

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