Rechtstexte stehen seit längerer Zeit in der Kritik, den Verbraucher nicht mehr aufzuklären oder zu informieren und nur nach der Devise „je länger, desto besser“ gestaltet zu sein. Dem Bundesrat lag deshalb zur Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 ein Antrag des Landes Hessen vor, der sich der Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widmet. Update: Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung gebeten,die Thematik zu überprüfen.
Spätestens seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2014 haben Online-Händler grundlegende Informationspflichten zu erfüllen. Ungeklärt blieb jedoch der Umfang sowie die Art und Weise, wie diese Informationen dem Verbraucher angezeigt werden müssen.
Die daraufhin meist von Juristen erstellten, oftmals seitenlangen und für den Laien schwer zu verstehenden Rechtstexte führen unter Verbrauchern immer stärker zu einer mangelnden Bereitschaft, sich mit den AGB zu beschäftigen. Oftmals wissen nicht einmal die Online-Händler selbst, was in Ihren AGB geregelt ist.
Das Land Hessen hat dem Bundesrat nun eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Diese sehen Folgendes vor:
Obwohl es fraglich bleibt, ob die Bundesregierung sich der Thematik noch in dieser Legislaturperiode widmet, sind die Vorschläge der Bundesratsinitiative durchaus diskussionswürdig. Schließlich sollten nicht nur Anwälte AGB verstehen können, sondern die Verbraucher. Sollte es zu einer Umsetzung der oben genannten Vorschläge kommen, sollten diese jedoch für Online-Händler einfach umzusetzen sein.
Wie es scheint, kommt nun doch recht zeitnah Bewegung in die Sache. Am vergangenen Freitag, den 04. November 2016, hat der Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die genannten Verbesserungsvorschläge zur Übersichtlichkeit von AGB zu überprüfen. Sobald die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht, werden wir darüber berichten. Allerdings ist vor den Bundestagswahlen voraussichtlich nicht mehr damit zu rechnen.