Richtlinie: EU-Parlament setzt Barrierefreiheit im Internet durch

Veröffentlicht: 27.10.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 27.10.2016

Das Thema Barrierefreiheit im Internet ist nicht gerade in aller Munde. Dabei ist es überaus wichtig, um allen Menschen gleichermaßen den Zugang zum Internet zu gewährleisten. Wie eine neue Richtlinie des EU-Parlaments zeigt, wird das Thema jedoch juristisch nicht vergessen, sondern im Zuge rechtlicher Neuerungen tatkräftig angegangen.

Barrierefreiheit
© weeranuch – shutterstock.com

Das EU-Parlament will die Barrierefreiheit im Internet vorantreiben und es jungen wie alten Menschen, Menschen mit Schwächen, Handicap oder Behinderung gleichermaßen ermöglichen, an der Online-Welt teilzuhaben. Aus diesem Grund hat die Institution nun für einen Richtlinienentwurf gestimmt. Die Richtlinie hat das Ziel, entsprechende Barrieren abzubauen und beispielsweise Hürden für Blinde, Gehörlose oder Schwerhörige niederzureißen, sodass sie die Websiten und Apps des öffentlichen Sektors problemlos nutzen können.

Wie Heise berichtet, sind rund 80 Millionen behinderte Menschen in Europa von etwaigen Hürden betroffen. Entsprechend groß ist der Antrieb für das EU-Parlament, das barrierefreie Internet innerhalb der Europäischen Union auszubauen. Die Richtlinie zur Barrierefreiheit bezieht sich unter anderem auf Behörden und Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken, aber auch auf Gerichte oder andere öffentliche Institutionen. Die digitalen Einrichtungen dieser Stellen müssen dann im Sinne der Richtlinie verändert bzw. angepasst werden.

Barrierefreiheit: Mitgliedstaaten müssen Richtlinie in wenigen Monaten umsetzen

Bereits im Mai gab es eine prinzipielle Verständigung der „europäischen Organe“ (Kommission, Parlament sowie Ministerrat), die Barrierefreiheit anzupacken. Die Abgeordneten haben den Kompromiss von damals nun ganz offiziell bestätigt, sodass einem Inkrafttreten der Richtlinie nun nichts mehr im Wege steht. Sobald sie im EU-Amtsblatt publiziert wird, kann sie in Kraft treten. Für die Staaten heißt es dann: „Die Zeit läuft!“ – Denn innerhalb von 21 Monaten müssen die Einzelheiten der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. „Ein Jahr später müssen neue Webseiten die Regeln einhalten, für ältere gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren; Apps müssen nach 33 Monaten umgerüstet sein“, schreibt Heise weiter.

Die Richtlinie zur Barrierefreiheit bezieht sich zum Beispiel auf die Darstellung von Bildern, die Nutzung von Websites mit verschiedenen Eingabegeräten wie Maus oder Tastatur, Melde- oder Bewertungsoptionen für Websites etc.

Barrierefreiheit kann auch für kleinere Händler relevant sein

Natürlich spielt die Barrierefreiheit gerade in Bezug auf öffentliche Einrichtungen und Behörden eine gravierende Rolle. Doch auch für kleinere Händler ist das Thema nicht uninteressant: Ist nämlich zum Beispiel der eigene Online-Shop (ob bewusst oder unbewusst) mit Hürden und Barrieren übersäht, so wird einem Teil der Kunden der Einkauf unnötig erschwert. Potenzielle Umsätze und Möglichkeiten werden verschwendet. – Dabei ist es kein Hexenwerk, die eigene Website barrierefrei zu gestalten. Häufig reichen schon Kleinigkeiten, wie eine Änderung der Schriftart, der Bilder, oder Anpassungen in der Navigation, um Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

In unserem Onlinehändler Magazin (September-Ausgabe 2016) haben wir uns eingehend mit der Barrierefreiheit im Internet befasst. Hier haben wir praktische Beispiele und hilfreiche Tipps zusammengefasst. Sie sind interessiert? – Dann klicken Sie hier:

 

Barrierefreiheit im Online-Handel 

 

Kommentare  

#1 Rolf Herbst 2016-11-02 17:07
Hallo,

danke für den Bericht. In meinem Shop achte ich schon lange auf Barrierefreihei t. Ich habe einmal einen Vortrag von einem Blinden gesehen,und achte seit dem darauf. Ich kann nur empfehlensich das einmal anzuschauen. Der Typ heißt Domingos de Oliveira und hat auch ein Buch namens "Barrierefreihe it im Internet" geschrieben. Infos dazu unter netz-barrierefrei.de/.../221
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