Gesetzentwurf: Zahlartgebühren dürfen nicht mehr an Kunden weitergegeben werden

Veröffentlicht: 08.02.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 08.02.2017

Nachdem erst ein Referentenentwurf vorlag, macht die Regierung jetzt Nägel mit Köpfen und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Das Ziel des Gesetzes: Händler dürfen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. 

Man working at desk and purchasing products online, he is making a payment using a credit card
© Stokkete – shutterstock.com

Keine Gebührenweitergabe – europaweit und auch stationär

Vor knapp einer Woche legte das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vor, der Online-Händler dazu verpflichten soll, alle Zahlungsarten in ihrem Shops für den Kunden kostenfrei anzubieten. Nun scheint die Regierung Nägel mit Köpfen machen zu wollen, denn wie das Bundesfinanzministerium am heutigen Dienstag mitgeteilt hat, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Der Gesetzesentwurf stammt dabei sowohl aus der Feder des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als auch aus der des Bundesministeriums der Finanzen.

Der neue Gesetzesentwurf sieht die Stärkung des Wettbewerbs und der Sicherheit im Zahlungsverkehr vor, wobei Kunden von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister profitieren. Das bedeutet tatsächlich, dass Online-Händler, sollte das Gesetz zugelassen werden, zukünftig keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr von den Kunden verlangen dürfen. Dies soll dann europaweit und auch für den stationären Handel gelten.  

Auch die Sicherheit steht auf dem Prüfstand

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu: „Durch die Regelungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird der Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr deutlich gestärkt. Die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg.“ Und auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble äußert sich zufrieden mit dem Entwurf: „Durch die neuen Regelungen werden Zahlungen im Internet noch sicherer und günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren belastet und in die Irre geführt.“

Neben den Kosten hat die Regierung auch die Sicherheit von Zahlungen ins Auge gefasst. Gerade im Internet soll diese dadurch verbessert werden, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung, das heißt eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) verlangen sollen. Wie diese Anforderungen genau aussehen, soll in Kürze  in den technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation bekannt gemacht werden.

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensterichtlinieumsetzungsgesetz – ZDUG) kann hier herunter geladen werden.

Das sagen unsere Leser

Die Neuregelung stößt jetzt schon bei einigen Händlern auf Kritik. Unter anderem ist von „Bevormundung von Händlern und Kunden“ die Rede. Auch wenn oft das Argument angeführt wird, dass die Gebühren in den Verkaufspreis mit einkalkuliert werden, ist dies nur bedingt richtig. Wie ein OnlinehändlerNews Leser anmerkt, ist diese Maßnahme bei hochpreisigen Artikeln äußerst fragwürdig, da durchaus zweistellige Beträge auf den eigentlichen Preis aufgeschlagen werden müssten. Damit wäre man jedoch nur noch bedingt wettbewerbsfähig.

Zudem, so werden Stimmen laut, könnte das neue Gesetz dazu führen, dass die Konsolidierung bei den Zahlungsarten vorangetrieben wird. Statt der aktuell gängigen rund fünf Zahlungsarten könnte die Auswahl auf zwei oder drei Arten zusammenschrumpfen. Ob das jedoch besonders kundenfreundlich ist, ist fraglich. Und auch für die Händler wird es ein Balance-Akt, denn sie müssen gesetzlich jetzt schon mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart im Online-Shop zur Verfügung stellen und dann auch noch die beliebtesten Zahlungsarten der Kunden berücksichtigen.

 

Kommentare  

#18 Händlerbund 2017-02-17 14:26
Hallo Dom,

als Verband engagieren wir uns natürlich zu diesem Thema und werden über unsere Informationskan äle auch immer wieder über Entwicklungen und Stimmungsbilder berichten.

Viele Grüße,
Ihr Händlerbund-Tea m
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#17 DOM 2017-02-15 17:47
Im Händlerbund sind doch sehr viele Händler organisiert. Wenn, wie in den Kommentaren zu lesen, eigentlich alle Händler gegen diese Regelung sind und das aus guten Gründen, warum wird dann vom Händlerbund nichts unternommen ?!
Ein einzelner Händler wird doch nichts bewirken können - aber mit der Macht von organsierten Gruppen in Verbänden sollte es doch möglich sein, die Entscheidungen zumindest mal öffentlich und medienwirksam in Frage zu stellen. Hat der Händlerbund etwas geplant - das ist doch ein guter Grund mal öffentlich Stellung gegen die völlig unrealistischen Forderungen seitens der Politik zu beziehen ?
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#16 Harald Schicke 2017-02-15 14:46
Jede Zahlart ist mit Kosten verbunden. Die PayPal-Kosten haben wir immer gern getragen, weil dann das Geld sofort auf dem Konto ist. Mahnungen usw. fallen dabei weg. Die kosten ja auch Geld.

Aber das Vorgehen der Regierung ist dreist, weil sie Bevormundung ist. Warum traut man dem angeblich mündigen Bürger nicht zu, eine eigene Entscheidung zu treffen? Wir bestellen auch im Internet und nehmen üblicherweise die günstigste Bezahlweise.

Wir hatten bislang 3% Rabatt bei Vorkasse. Die ist nun gestrichen ("negative Gebühr"). Die einzige Bezahlart, die bei uns gekostet hat, war Nachnahme. Die bieten wir nun nicht mehr an.
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#15 Christian Christoph 2017-02-11 13:01
Wenn man sonst nichts zu Tun hat!!!

Ich finde es äusserst dreist, wie der Staat sich in den Handel einmischt. Dem Kunden bleibt doch die Wahl der Zahlungsart und wenn er eine Gebührenbehafte te nimmt, akzeptiert er den Zuschlag. Händler haben eh kaum Rechte und jetzt gehen Sie uns auch noch an die Kosten. Somit Stärken sie Amazon & Co und lassen die Kleineren bluten. Fehlt nur noch, dass Sie mir den Verkaufspreis vorgeben. Dann hätten wir einen verstaatlichten Handel .
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#14 Heiko Kühne 2017-02-11 10:35
@Claudio: Genau so ist das. Alle, die wegen 2% rumjammern, sollten sich mal mit Betriebswirtsch aft und den Grundlagen der Kalkulation befassen.
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#13 Markus 2017-02-09 15:23
Dieses Vorhaben hat aus meiner Sicht drei Gründe:

1) Wahlkampfgetöse : "wir tun was für die armen Verbraucher und zeigen
den schlimmen Fingern von Händlern mal, wo der Hammer hängt"
Die einseitige Rhetorik "ärgerlich und irreführend" legt nahe, die Gebühren würden von den Händlern erfunden. Daß diese tatsächlich anfallen, interessiert nicht - was kümmert einen Spitzenpolitike r schon die Realität. Daß Menschen freie Entscheidungen treffen möchten und können, ist politikseitig nicht vorgesehen. Die Kosten werden künftig auch von denen, die es bislang differenziert haben, in die Preise einkalkuliert. Somit zahlen alle Kunden etwas mehr. Ein echter Gewinn für den Verbraucherschu tz!

2) Lobbyismus: Ohne Preisdifferenzi erung werden fast alle Kunden die bequemste (und oft auch teuerste) Zahlungsart (z.B. PayPal) nutzen. Die Marktmacht der wenigen großen Zahlungsdienstl eister steigt weiter - die Gebühren im Oligopol ebenso. Der einzige wirkliche Gewinner dieser Regelung ist die Finanzdienstlei stungsindustrie . Dies verwundert allerdings keineswegs - Anzahl und Wirkintensität der Lobbyisten in Berlin und Brüssel sind ja hinlänglich bekannt.

3) Metaziel "sukzessive Abschaffung unbarer Zahlmethoden". Die Abschaffung des 500-Euro-Schein s und die in einigen Ländern (z.B: Frankreich) schon sehr geringen Grenzen der zulässigen Bartransaktione n waren nur der Anfang. Wo immer möglich, versucht die Politik diesem Ziel näherzukommen. Geldpolitisch gewinnt man damit ja auch mehr Macht, die Verbraucher sukzessive über Negativzinsen zu enteignen. Verbraucherschu tz eben.


Es ist schon recht dreist, diese Klientelpolitik als "Verbraucherschu tz" zu verkaufen - denn die vermeintlich "Geschützten" bezahlen den Spaß.

Um von diesem Tun abzulenken wird wie immer das gleiche Mittel verwendet: einfach die Gruppen gegeneinander ausspielen ("armer Verbraucher vs. böser Händler") - das wirkt zuverlässig.
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#12 Sigmund 2017-02-09 13:22
@ Bernd
Wir sollen von einem Gewinn von 10% noch mal 1,5% abgeben? Da fehlen am Jahresende 15% vom Gewinn! 15% weniger einkommen!
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... das stimmt noch nicht mal, denn die PayPal-Gebühr berechnet sich auf den VK und die Transaktionsgeb ühr mit 0,35€ ist ein fester Posten, demzufolge ist es viel mehr vom Gewinn und je kleiner der VK, umso höher die Einzelbelastung .
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Fazit aus diesem dummen Gesetzentwurf ist einzig, dass alle Verkäufer ihre Verkaufspreise des Produktes erhöhen und ja sogar erhöhen müssen, um diese Kosten zu decken und jeder Kunde, der alt hergebracht per Überweisung zahlt, dabei abgezockt wird, denn dort fallen weniger Gebühren an. Heißt zwar am Ende mehr Gewinn für das Unternehmen, aber ob denn Kunden durch die Preiserhöhung bedingt weg bleiben scheint niemanden zu interessieren. Vielleicht ist es ja auch der subtile Versuch den Stationärhandel zu stärken, denn bei der Barzahlung fallen gar keine extra Gebühren an, demzufolge kann der Stationärhandel einfach Kartenzahlung abschaffen und nur noch Barzahlung akzeptieren und somit vielleicht sogar günstiger als der Onlinehandel anbieten. ;-)
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#11 Holger 2017-02-09 12:52
Also ich persönlich finde das als Kunde ziemlich daneben.
Immer dann, wenn direkte Kosten wie z.B. PayPal - Kreditkarten- oder Wechselgebühren anfallen, soll ich diese Kosten als Kunde mittragen, obwohl ich z.B. nur per Vorekasse oder Nachnahme bezahle?
Im Nachnahme-Berei ch liegen die Gebühren nicht unerhebelich hoch. Die werden jetzt also auch umgelegt?
Warum sollte ich das wollen? Ich finde das unmöglich.
Warum darf im Einzelhandel nicht das Verursacher-Pri nzip gelten?
Warum muss da immer alles umgelegt werden?
Ich als Kunde bin nicht bereit dazu, die Kosten und Gebühren die andere Kunden verursachen, zu bezahlen.
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#10 M. Keller 2017-02-09 11:59
Das kann doch jetzt echt nicht wahr sein!
Herr lass Hirn regnen - auf die Entscheider in unserem Land.

Warum werden solche Sachen von Leuten entschieden, die Null Komma Null Ahnung haben von dem, was sie entscheiden? Die nicht in der Lage sind, eine Sache zu Ende zu denken.

Das die Kosten dann auf die Preise aufgeschlagen werden, auf die Idee kommen die Herrschaften wohl nicht!
Das es dann einfach für ALLE teurer wird (was ich ungerecht fände).
Man spielt doch nur Paypal damit in die Hände, die davon am meisten profitieren werden, sich immer monströser breit machen.

Und was wird da sicherer, das ist doch Spinnkram. Man kann nur noch den Kopf schütteln.

Schön das Schäuble sich um das Wohlergehen der Ami-Konzerne kümmert.
Da kann man mal sehen, wie doof die alle sind.
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#9 Claudio 2017-02-09 10:44
Ich habe persönlich in einem stationären Geschäft noch nicht erlebt, dass Gebühren für eine bestimmte Zahlungsart verlangt wurden. Diese werden in der Regel schon immer im Verkaufspreis einkalkuliert. Daher finde ich das absolut in Ordnung.
Da sollte man einfach den Kalkulationsfak tor überdenken, bzw. anpassen. Wenn wir alle nur darauf aus sind immer den billigsten Preis anzubieten, haben wir alle am Ende nichts davon. Schliesslich machen wir das um Geld zu verdienen.
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