Teurer Elektroschrott: Ab 1. Juni Bußgelder für Rücknahme-Verweigerer

Veröffentlicht: 17.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.12.2017

Spätestens seit Juli 2016 müssen alle betroffenen Elektrohändler sich um eine geeignete Rücknahme von Elektroaltgeräten kümmern. War die Säumigkeit bislang nur von Konkurrenten und Verbänden angreifbar, kann nun auch ein Bußgeld verhängt werden.

Elektrogesetz
© macgyverhh / Shutterstock.com

Handel kümmert sich kaum um Rücknahme

Seit dem 25.07.2016 müssen Online-Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn sie ein neues Gerät verkaufen. Es müssen außerdem Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, wenn kein Neugerät gekauft wird. In der Praxis verläuft diese Rücknahme jedoch schleppend, da weder Händler noch Kunden hinreichend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und informiert sind.

Wer nicht zurücknehmen will, muss fühlen...

Wichtiger Grund ist außerdem, dass das Elektrogesetz keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Ende 2016 wurde eine Änderung des Elektrogesetzes beschlossen, und ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber eingeführt. Mit einem Bußgeld müssen vor allem die rechnen, die keine Rücknahmemöglichkeit eingerichtet haben oder die Rücknahme von Elektroschrott verweigern.

Dadurch soll der Vollzug gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand tritt ab 1. Juni 2017 in Kraft. Begrüßen werden die Änderung vor allem diejenigen Händler, die sich bereits jetzt gesetzestreu verhalten und hohen Kosten auf sich nehmen, um die Rücknahme zu gewährleisten. Eine weitere Neuerung ist, dass die Rücknahmepflicht auf fünf Altgeräte je Geräteart beschränkt wird.

Nicht vergessen: Die Registrierung der Elektrogeräte

Weiterhin nicht zu vergessen: die Registrierung der Elektrogeräte, deren Fehlen immer wieder Gegenstand von Abmahnungen ist. Zur Erinnerung: Importierende Händler werden als Hersteller behandelt und müssen die Registrierung bei der Stiftung EAR selbst anstoßen. Nicht bei der Stiftung EAR registrierte Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden.

Kommentare  

#1 Christian 2017-05-17 14:18
Wir leben in einer Welt voller Ignoranten. Großen Firmen sind Abmahnungen egal bzw. erhalten diese oft erst gar keine weil sich die kleinen Firmen gegenseitig behacken.

Dazu kommt, dass wie seit JAHREN Onlinehändler noch nicht einmal Ahnung von ihren Produkten geschweige denn von den zusätzlichen Verpflichtungen wie die Stiftung EAR mit der ElektroG Norm haben. Viele denken sich CE und Tüv kleben die Chinesen drauf das ist ok so. Von der Verpackungsvero rdnung will ich gar nicht erst reden die ist noch unbekannter als ElektroG.

Diese Shopbetreiber sollten schneller abgemahnt werden. Das Umweltamt lässt sich dafür gut und gerne 9Monate und mehr Zeit. Auch müssten Amazon und Ebay von Gesetz her in die Verpflichtung genommen werden ein WEEE Eingabefeld bei Elektroartikeln zu hinterlegen. Das ist keine Kunst und jeder Programmierer macht das inklusive automatischer Prüfung an einem Tag fertig. Ebay stellt sich da jedoch dumm und sturr, denn dann geht das Geld verloren, was Betrüger umsetzen.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.