Kartellamt: Neue Strukturen gegen Online-Abzocke und für mehr Verbraucherschutz

Veröffentlicht: 13.06.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.06.2017

Fake-Shops, intransparente Preis- und Geschäftsmodelle, Irrführung: Dies sind Dinge, die in der Online-Welt mittlerweile zur Tagesordnung gehören – zum Leidwesen seriöser Händler und argloser Kunden. Aus diesem Grund will Bundeskartellamt den Blick künftig stärker auf den Schutz der Verbraucher im Netz richten.

Schema Online-Sicherheit: Digitales Schloss
© Omelchenko – shutterstock.com

Das Bundeskartellamt plant neue Strukturen und neue Kompetenzen, um gegen Abzocke und Intransparenz in der Online-Welt vorzugehen. Im Rahmen einer neuen Gesetzesnovelle werden der Behörde mehr Rechte eingeräumt, um für den Verbraucherschutz einzutreten. Wie Heise den Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig (SPD), zitiert, sei mit den gesetzlichen Änderungen ein „modernes Wettbewerbsrecht für unser digitales Zeitalter“ geschaffen worden.

Abteilung für Verbraucherschutz: Genaue Befugnisse sind noch nicht klar

Die entsprechenden Neuerungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) waren am vergangenen Freitag in Kraft getreten. „Bei der Erarbeitung der Novelle hatten wir die Herausforderungen im Blick, die sich durch die Digitalisierung im Wettbewerb stellen“, wird Machnig weiter zitiert.

Wenn das Kartellamt in der Annahme ist, dass Verbraucher benachteiligt werden, so kann es laut Heise künftig beispielsweise „Untersuchungen ganzer Branchen einleiten“. Bisher beinhalten die Neuerungen allerdings noch keine Sanktionsmöglichkeiten, die das Kartellamt einlegen kann. Wie weit die Befugnisse im Einzelnen gehen sollen und welche Macht der Behörde schlussendlich zuteil werden soll, wird wohl erst nach der Bundestagswahl weiter verhandelt.

Gegen rechtswidrige Maßnahmen mit fatalen Folgen

Das Kartellamt sieht vor, eine neue Abteilung für Verbraucherschutz zu schaffen, die sich insbesondere auch mit dem Online-Handel beschäftigt. Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes, verwies darauf, dass es gerade in der Internetwirtschaft zahlreiche Fälle gebe, in denen Anbieter durch nur „eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können“. Und gegen solche und ähnliche Fälle soll sich die Arbeit der neuen Verbraucherschutz-Abteilung richten.

Doch nicht nur der Verbraucherschutz rückt ins Zentrum der Bemühungen: Änderungen ergeben sich darüber hinaus zum Beispiel auch für millionenschwere Übernahmen kleiner Unternehmen in der StartUp-Szene.

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