Bundesrat: Gesetzentwurf zum digitalen Hausfriedensbruch eingereicht

Veröffentlicht: 26.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Hackerangriffe und sonstige Cyberattacken sind die Schattenseiten der Digitalisierung. Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots darstellen. Während man im „analogen“ Leben ein Hausverbot aussprechen kann, wird es in der virtuellen Welt schwer. Hier ist ein neues Strafrecht gefragt. 

Betreten verboten
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Straffreiheit: Digitaler Hausfriedensbruch bisher ohne Gesetzesgrundlage

Bereits Ende 2016 hat man sich dem Thema digitaler Hausfriedensbruch angenommen und Bestrebungen gezeigt, mit einer Gesetzesänderung für neue Rechtsgrundlagen zu sorgen. Besonders die Erkenntnis, dass Fahrräder besser geschützt seien als Computer mit höchstpersönlichen Daten, rief damals die ersten Entwürfe auf den Plan. Bislang ist aus diesen Zielsetzungen jedoch nichts geworden. Erst jetzt, Mitte 2018, hat der Bundesrat einen weiteren Versuch gewagt, und den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die „unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme“ unter Strafe gestellt wird.

Definition: Ein informationstechnisches System (kurz: IT-System) ist jedes elektronische datenverarbeitende System, z. B. das Internet in seiner Gesamtheit, Server, Cloud-Computing, Computer und Smartphones oder dort enthaltene Datenbanken.

Dabei hat man in Deutschland bereits die Brisanz des Themas erkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2007 in seiner wegweisenden Entscheidung zum Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die bestehenden Gefahren für die Bürger dargestellt. 

Bestraft werden kann jedoch nur, was gesetzlich unter Strafe gestellt wurde. Viele Gesetze sind – ähnlich wie im Datenschutz – nicht auf dem aktuellen Stand und berücksichtigen den rasanten technischen Fortschritt deshalb kaum oder gar nicht. Folgendes Fallbeispiel aus dem Gesetzesentwurf soll dies verdeutlichen:

Das Opfer befindet sich im öffentlichen Raum, z. B. in einem Zug. Um zu telefonieren, gibt es den PIN-Code zur Entsperrung seines Smartphones ein. Der Täter beobachtet das und merkt sich die PIN. Anschließend, nachdem das Opfer sein Smartphone wieder eingesteckt hat, gelingt es dem Täter, das Gerät – vom Opfer unbemerkt – an sich zu bringen und es mittels des PIN-Codes zu entsperren, um anschließend private oder auch geschäftliche Daten auszulesen oder Fotos zu betrachten. Danach steckt der Täter das Smartphone zurück in die Tasche des Opfers. Der Täter ist nach dem derzeit gültigen (lückenhaften) Strafrecht straflos.

Gesetzentwurf zum digitalen Hausfriedensbruch vorgelegt

Für mehr Vertraulichkeit und Schutz bei der Nutzung solcher IT-Systeme (s. Definition oben) sollen der herkömmliche Hausfriedensbruch und der – Achtung: kein Schreibfehler (!) – unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs in die digitale Welt übertragen werden und ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. Mit der neuen Vorschrift soll die unbefugte Benutzung solcher IT-Systeme unter Strafe gestellt werden.

Die Formulierung des neuen Straftatbestandes ist in seiner Entwurfsfassung zumindest auch technikoffen, was zu einer guten praktischen Handhabbarkeit führen und Beweis- und Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden soll. Technische Zufälle in der Konfiguration der Opfersysteme sollen zukünftig keine Rolle mehr spielen. Auch den nicht abzusehenden neuen technischen Tricks und Möglichkeiten will man mit der offenen Anwendung Herr werden.

Vor dem digitalen Hausfriedensbruch liegen – wie bei jedem Gesetz – zähe Verhandlungen, über die Onlinehändler-News weiterhin berichten wird.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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