Kampf gegen Steuerbetrug: Gesetzesentwurf zur Haftung von Amazon, Ebay und Co. liegt vor

Veröffentlicht: 28.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.06.2018

Immer wieder gibt es Marktplatzhändler aus dem Ausland, die in Deutschland keine steuerliche Abgaben leisten. Damit soll künftig Schluss sein. Konkrete Pläne ab 2019 wurden nun in einem Gesetzesentwurf vorgelegt und sie dürften den Marktplatzbetreibern ganz und gar nicht gefallen. 

Justitia steht auf einem Tisch mit Geld
© Alexander Kirch – shutterstock.com

Viele Millionen Euro gehen dem Staat jährlich durch die Lappen. Grund sind Online-Händler aus dem Nicht-EU-Ausland – häufig aus China –, die sich vor anfallenden Umsatzsteuern drücken. Bereits vor Wochen machten Meldungen die Runde, nach denen die Regierung zeitnah eine Lösung für dieses Problem finden wolle. Und diese Lösung soll die Marktplatzbetreiber selbst in die Pflicht nehmen.

Geplante Neuerungen zum Steuerrecht wurden nun veröffentlicht

Im Prinzip heißt das nichts anderes, als dass die Bundesregierung Amazon, Ebay und die anderen Marktplatzbetreiber dazu verpflichten möchte, die Haftung für eben jene Händler zu übernehmen. In der Folge müssten die Plattformen die fehlenden Steuerabgaben dann selbst abführen und das könnte in der Summe richtig teuer werden.

Die Pläne der Regierung sowie die entsprechende Umsetzung scheinen schon recht weit vorangekommen zu sein. Denn das Ministerium für Finanzen hat nun einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht. Schon in der beigefügten Mitteilung verweist die Behörde explizit auf die Relevanz der geplanten Neuerung.

Dort finden sich nämlich unter dem Vermerk „Hervorzuheben sind folgende Regelungen“ auch jede Pläne, die zwar zunächst trocken klingen, für den Online-Handel aber von weitreichender Bedeutung sind. Beschrieben wird das Ziel folgendermaßen: „Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e - neu - UStG)“.

Online-Marktplätze: Wer Kenntnis hat, muss haften  

Aus dem Gesetzesentwurf selbst geht dann hervor, dass neue Paragrafen geplant sind. Unter anderem „§ 22f Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“ sowie „§ 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz“.

Grundsätzlich wird darin statuiert, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für Händler haften, die keine Umsatzsteuern zahlen, und die Ausfälle dann selbst tragen müssen – es sei denn, sie hatten keine Kenntnis davon, „dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht im vollem Umfang nachkommt“, liest man im Gesetzesentwurf. Sobald dem Marktplatz jedoch keine steuerliche Bescheinigung des Händlers vorliegt, die entsprechende Abgaben an die Finanzbehörden bestätigen, hat er Kenntnis. Heißt im Klartext: Hinterlegen Amazon-Händler keine entsprechende Bescheinigung, müssen Amazon und Co. für sie haften.

Werden die Händler künftig schärfer gefiltert?

Da durch die Änderungen im Steuergesetz auf die Online-Marktplätze neue, potenziell hohe Abgaben zukommen könnten, darf gemutmaßt werden, dass sich ihr Engagement im Kampf gegen die steuerflüchtigen Händler nun noch einmal verstärken wird. Schärfere Kontrollen auf den Portalen hätte positive Konsequenzen für alle Beteiligten:

Denn zum einen würden dem Staat weniger Einnahmen durch den Online-Handel entgehen. Und zum anderen würde sich die Lage auf dem Markt für seriöse Händler verbessern – schließlich haben die nicht-zahlenden Unternehmer einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil durch geringere Abgaben. Die Benachteiligung hiesiger Händler wäre im Rahmen der Änderungen dann getilgt.

Und schließlich sind die Entwicklungen auch mit Blick auf die Kunden gut, denn das Vertrauen in den digitalen Handel könnte dadurch weiter gestärkt werden.

Änderungen zum deutschen Steuergesetz überbrücken Zeit bis EU-Gesetz

Grundsätzlich muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es wohl im Interesse vieler wäre, wenn es nicht einzelne nationale Bestimmungen zu den Steuerabgaben gäbe, sondern dass EU-weite Regelungen durchaus ihr Gutes hätten. Und auch die Neuerungen im deutschen Steuerrecht sind im Prinzip nur eine Überbrückung auf nationaler Ebene: Denn ab 2021 sollen entsprechende EU-Regelungen zur Anwendung kommen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#1 Bert Schanner 2018-07-04 19:01
Solange die Umsatzzahlen der entsprechenden Händler nicht mit den Meldungen abgeglichen werden, bleibt das Gesetz nur ein Papiertiger.
Sinn machen würde das Ganze, wenn Amazon und Co. direkt die Umsatzsteuer seiner Händler abführt.
Das ist überprüfbar und vor allem kein Steuerbeamter muß nach China reisen um eine Kontrolle durchzuführen.
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