Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Umsatzsteuerbetrug

Veröffentlicht: 01.08.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 01.08.2018

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Online-Handel auf Marktplätzen wurde jetzt offiziell beschlossen. Zum 1. Januar 2019 soll die neue Regelung in Kraft treten.

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Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges auf Online-Marktplätzen wurde nun offiziell vom Bundeskabinett beschlossen. Wie die Behörde mitteilte, sollen bereits ab Januar 2019 „alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen.“ Zusätzlich können die Betreiber für eine nicht entrichtete Umsatzsteuer künftig haftbar gemacht werden. Der Vorschlag eines derartigen Gesetzentwurfs kam von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der den Beschluss auf Twitter mit folgenden Worten kommentierte:

Gesetzentwurf beinhaltet zwei Kernelemente

Händler, die zwar in Deutschland Waren verkaufen, hierzulande aber keine Umsatzsteuer abführen, sorgen dafür, das Deutschland eine große Menge an Steuereinnahmen entgeht. Durch die neue Regelung soll diesem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel nun Einhalt geboten werden. Wie das Bundesfinanzministerium in seiner Meldung weiter schreibt, beinhaltet der Entwurf zwei entscheidende Kernelemente:

  • Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

  • Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Bis Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, um ein Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 möglich zu machen.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#5 Brettschneider 2018-09-07 22:37
Ich möchte auf meinen Aufsatz zu diesem Thema unter hdl.handle.net/10419/181934 verweisen.
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#4 Heidemann 2018-08-02 16:04
brauche ich ja nur meinen Beitrag von Gestern um den Musikteil gekürzt einstellen:
ist das jetzt ein Schritt in die Planwirtschaft ?
war wohl doch nicht so schlecht ,mal einen Plan zu haben ?
naja bei 525 Millionen ist aber Schluss - das sind dann 5 Prozent über Plan ,und man möchte ja auch noch die nächsten Jahre Erfolgserlebnis se vermelden können - Schulterklopfen eingeschlossen -
von wem diese Summen wohl eingetrieben werden ?
....
übrigens muss man dazu wohl erstmal schon Steuerlich registriert sein, und auch so bei Ebay angemeldet ??? (und das wäre jetzt nicht möglich ? - ach ich widerspreche einfach meiner Datenweitergabe ? - in diesen fall leider nicht möglich ?)
....
und was ist mit den treuen Wählerstimmen - der Scheinprivaten - die bekanntlich jedes Jahr x-Milliarden in Ihre Schwarzen Taschen erwirtschaften ?
da kümmern wir uns im nächsten Jahrtausend drum !
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#3 hjm 2018-08-02 11:53
Wir können dem Beitrag von Mareike Otzenvogel nur beipflichten. Mit einer Ausnahme: Manche "Privatanbieter " haben nicht hunderte von Bewertungen sondern tausende...Aber das interessiert eBay ja nicht.
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#2 Mareike Otzenvogel 2018-08-02 09:24
Dann bitte aber auch Privatangebote bei ebay verfolgen, solche Personen die hunderte identische Sachen ohne Gewerbeanmeldun g verkaufen! Solche Leute haben hunderte Bewertungen und haben einen regen Gewerbebetrieb ohne Agb, etc. oder MwSt. Abgaben und machen Preise kaputt!
Als ich bei ebay angerufen habe und um eine Sperrung gebeten habe, kam als Antwort von ebay? Wir stellen nur die Plattform zur Verfügung, Sie können das ja beim zuständigen Finanzamt melden. Dann habe ich bei unserem Finanzamt angerufen, hier sagte man mir, das ich das Finanzamt in der Region des Anbieters kontaktieren solle? LÄCHERLICH ALLES!!!
Apropo: Wen soll ich den melden ohne Namensangabe nur mit Angabe eine Ortes, der wahrscheinlich noch ausgedacht ist?
Und schon wieder eine Luftblase des Staates, so wie die Aussage mit dem DSVGO das nochmal erleichtert werden sollte, damit Abmahnungen eingeschränkt werden? Was passiert? NICHTS, wie immer!
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#1 Toshi 2018-08-02 08:42
Warum können die Marktplätze nicht die Steuern abführen?

Ein Blatt Papier und alles ist okay?
Da wird wohl schon jemand die Gelddruckmaschi ne im Keller umbauen, um steuerliche Unbedenklichkei tsbescheinigung en an z.B. Chinesen zu verkaufen.

Hoffentlich führt der dann Steuern ab.

Aber der deutsche Händler darf pflichtbewusst sich einen Wisch holen, obwohl bei ihm alles korrekt ist.

Die Politiker leben wirklich in einem Parallelunivers um. Dort, wo selten etwas Ausgegorenes geschaffen wird. Die Lobbyisten für das neue Gesetz waren wohl die Steuersünder selbst.....
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