Regierung plant schnelles Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Veröffentlicht: 03.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 10.08.2018

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Abmahnindustrie viel Geld umsetzt. Die steigenden Zahlen sind nicht nur besorgniserregend, sondern bringen auch hohe Kosten für die betroffenen Händler mit sich. Die Regierung will dies ändern und der Freistaat Bayern hat dazu auch schon eine konkrete Idee.

Bundesregierung gegen Abmahnmissbrauch
© shirmanov aleksey/shutterstock.com

Zahl der Abmahnungen steigt immens

Wie die jährliche Abmahnstudie des Händlerbundes zeigt, steigt die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren immens an. Im Jahr 2017 sahen sich 44 Prozent der Händler mit mehr Abmahnungen konfrontiert. Dabei wird das Wettbewerbsrecht am häufigsten abgemahnt. Das überrascht wenig, denn hierunter fallen alle angeblichen Verfehlungen gegen Marktverhaltensregelungen. Dazu zählt nach Meinung einiger Abmahner und Gerichte sogar tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz. Der Anstieg der Anzahl, der Gründe und der Kosten hat auch die Regierung in letzter Zeit dazu bewogen, sich nun öfter mit der Verhinderung von Abmahnungen zu befassen. Jedoch war dies bisher nicht erfolgreich, wie die letzte Initiative im Rahmen der DSGVO zeigte.

Bundesregierung will schnell handeln

Um den immer weiter steigenden Abmahnungen und damit auch möglichen Abmahnmissbrauch entgegenzutreten, will die Regierung so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch vorlegen. Zwar handelt es sich bei Abmahnungen nach Ansicht der Regierung um eine sinnvolles Instrument, um Ansprüche vorgerichtlich geltend zu machen, jedoch mehren sich die Anzeichen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion wie die praktische Umsetzung aussehen wird, etwa durch Änderung des UWG oder einer pauschalen Abmahngebühr, gab es jedoch in der Antwort der Regierung leider nur Auskunft darüber, dass Erkenntnisse noch nicht vorliegen und schnellstmöglich ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll. Doch nicht jedes Bundesland will so lange warten, wie der Freistaat Bayern zeigt.

Bayern hat schon einen Entwurf

Wie dringend der Wunsch nach einer Eindämmung der Abmahnindustrie ist, zeigt der Gesetzesentwurf des Freistaates Bayern. Dieser soll durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Datenschutzrecht generell und explizit aus dem UWG herausnehmen. In diesem Fall würde ausdrücklich in dem Gesetz stehen, dass es sich bei Vorschriften der DSGVO nicht um Marktverhaltensregeln handele. Somit würde Abmahnern in diesem Bereich durch die gesetzliche Schranke der Boden entzogen werden.

Doch es gibt eine Einschränkung der Einschränkung

Als Grund für die rasche Gesetzesvorlage nennt der Freistaat die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit, ob jegliche Arten von Verstößen gegen Datenschutzrecht und daher auch die DSGVO abgemahnt werden können. Aber ganz ausschließen wollen sie die Abmahnungen doch nicht, denn in der Begründung wird aufgeführt, dass eine fehlerhafte Erfüllung von der DSGVO, wie etwas ein formeller Fehler, nicht abgemahnt werden kann. Fehlt die Datenschutzerklärung komplett oder hat sie inhaltliche Fehler, könnte man nach der Begründung sicher wieder streiten, ob eine Abmahnung hierbei nach wie vor möglich sein. Das selbst könnte wieder eine Unsicherheit schaffen, die dann gerade durch Abmahnern genutzt werden könnte und vermutlich würde.

Was bleibt ?

Wie hoch die Relevanz von Abmahnungen heutzutage ist, zeigt die Bereitschaft schnell handeln zu wollen. Wie dies gehen könnte, zeigt der Entwurf des Freistaates Bayern. Doch muss man an dieser Stelle festhalten, dass die “Abmahnwelle” wegen DSGVO-Verstößen bisher ausgeblieben ist. Und auch die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass zwar Willen vorhanden ist, aber auf die wirklich praktisch relevanten Fragen noch (gar) keine Antwort vorliegt. Der Gesetzesentwurf darf daher mit Spannung erwartet werden.

Kommentare  

#8 gerd 2018-08-18 17:00
Der einzig sinnvolle Weg, ist der Vorschlag von RSAdmin. Zunächst kostenfreier Hinweis und bei 0-Reaktion abmahnen. Das wäre korrekt und keiner könnte sich beschweren, wenn er auf Grund von Untätigkeit, abgemahnt wird. Das
Abkassiersystem würde eingeschränkt bzw. unterbunden werden und sicherlich größtenteils nur noch berechtigte Abmahnungen erfolgen.
Hierzu benötigt man keine riesigen gesetzlichen Regelungen.
Aber das funktioniert bei unserem deutschen und europäischen Regulierungswah n
durch inkompetente, völlig realitätsfremde Politiker nicht.
weshalb?
Der deusche und europäische Michl duldet widerstandslos alles,
was ihm an Unsinn, oder eher Schwachsinn, vorgeschrieben wird.
Es gibt in unserem Bereich keine, oder nur schwach agierende Interessensvert retungen. Wir erleben mittlerweile täglich die Willkür, selbsgeschaffen e Rechte und äußerst fragwürdige Einflußnahmen von Monopol,
-Rüstungsindustrie, Automobilindust rie, Pharma, Internetplattfo rmen usw. -
die sogar noch durch unsere Politker unterstütz werden. Armes Deutschland.
Absolut kein gutes Omen für die Zukunft der wirklich arbeitenden Bevölkerung.
:-(
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#7 dürkes 2018-08-08 20:29
nach 15 jahren abmahnungen im wilden stil und seit mind. 5 jahren massive, gezielte existenzzerstör ung der kleinunternehme n durch solche geldgeier (weil kleine keine anwälte beschäftigen und sich oftmals nicht mal einen leisten können) merken die politiker auch endlich mal wieder was ? wollten die erst abwarten bis sich die kleinunternehme n minimiert haben ?? und dann wieder das wort "schnellstens" ! das bedeutet bei denen irgendwann in den nächsten jahren, wenn es dadurch eh fast keine kleinen mehr gibt. und den großen macht das doch eh nichts aus, zumal die ohnehin leute haben, die sich um nichts anderes kümmern als um gesetzeslagen. aber unsere politiker reagieren meist sowieso erst 10 jahre später und wieso sie es dann endlich mal merken, muß wohl eher zufall sein.
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#6 Rainer 2018-08-08 15:52
Nein, Abmahnungen sind sinnvoll. Aber nur soweit, wie ein Konkurrent sich durch unlauteren Wettbewerb einen Vorteil verschafft.
Das Problem an Abmahnungen ist, dass "Tante Käthe", die sich ein paar Euro mit selbstgestrickt en Topflappen dazuverdienen möchte, urplötzlich mit einer 1.000 Euro Abmahnung konfrontiert wird, weil in den AGB irgendwo ein Komma fehlt oder statt "1-3 Werktagen Lieferzeit" "sofort lieferbar" steht. Genau hier fängt der Abmahnmissbrauc h an. Bei kleineren Verstößen sollte zumindest ein "kostenloser" Hinweis erfolgen, um derlei Lapalien beheben zu können.
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#5 T. 2018-08-08 15:15
Offizielle Stelle schaffen der wettbewerbsrech tliche Verstösse gemeldet werden können. Diese darf dann abmahnen. Wird der verstoß nicht beseitigt, Strafe verhängen. Ende der Abmahnvereine und Co.
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#4 RSAdmin 2018-08-08 14:59
Das ginge alles ganz einfach, nämlich mit der Pflicht, dass VOR der Abmahnung durch einen Anwalt, ein kostenfreier Hinweis auf den Verstoß zu geben ist. Hier würde auch denen geholfen, die einfach nicht Wissen das bei ihnen etwas nicht stimmt. Erst wenn nach Fristsetzung in dem Hinweis der Mißstand nicht behoben wurde, kann man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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#3 Jens 2018-08-08 14:40
Bin ich falsch gewickelt oder verstehe ich die Welt nicht mehr..
Es braucht doch gar kein Gesetz gegen Abmahnmissbrauc h..!

Wie es der Begriff schon sagt, ist es ein Missbrauch - und somit gesetzlich bereits schon jetzt untersagt. Die Problematik ist, das der Abgemahnte den Missbrauch nachweisen muss, was i.d.R. schwer bis unmöglich ist - zudem ja jeder "Hans und Kunz" abmahnen darf - siehe IDO etc..
Solange das so ist und die Regierung dazu noch der Meinung ist, das Abmahnungen an sich ein "gutes Mittel" sind, ist oben der Bericht nicht die Zeit wert, diesen zu lesen, da das Thema "verfehlt" ist - setzen - 6!

..wenn Ihr dies hier liest, seid Ihr eh schon unten angekommen :-)

Die Überschrift müsste ungefähr so lauten:
Regierung plant grundsätzliche Reform des UWG!
Darin steht dann WER (also z.B. keine Verbraucherschü tzer oder Verbände - sondern nur Unternehmen (mit Gewinnerzielung sabsicht), WESHALB, WEN (also uns) abmahnen darf und wie die Spielregeln dazu sind, z.B. vorab kostenlose Ermahnung oder Anruf von Schlichtungsste llen (o.ä), Beweislast beim Kläger etc. - Das würde alle Seiten entlasten und wir könnten uns darauf konzentrieren das BIP zu steigern und die Staatskassen zu füllen. (zugegeben es würde die Abmahn-Industri e stark schwächen - but Shit happens!)

Alles in allem würde das Rechtssicherhei t für jeden erhöhen und den oben am Rande erwähnten Abmahnmissbrauc h im Keim ersticken..
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#2 Karl-Heinz K. 2018-08-08 14:31
Was soll man nur von solchen "Wischi-Waschi- Formulierungen" halten ?

Der Gesetzgeber MUSS hier eindeutige und klare Regeln/Gesetze aufstellen !
Alles andere geht wiederum nur zu Lasten der Kleinen und verunsichert, anstatt zu helfen !
Warum muss den alles immer so kompliziert sein in "Old Germany" ?!
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#1 Edro 2018-08-06 15:50
Kurz: Die Politik bekommt es wieder nicht gebacken sich gegen Lobbyismus zu wehren.

Abmahnungen müssen abgeschafft werden und Abmahnvereine verboten werden.
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