Verschreibungspflichtige Medikamente: Apotheker fordern Verbot des Online-Handels

Veröffentlicht: 10.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 10.10.2018

Ausländische Online-Apotheken stellen laut deutschen Apothekern eine Bedrohung für den nationalen Markt dar. Im Koalitionsvertrag haben sich daher Union und SPD dazu verpflichtet, sich für ein Verbot einzusetzen.

Apotheke von Innen
© MikeDotta / Shutterstock.com

Wie das ZDF berichtet, haben sich deutsche Apotheker an die Koalition in Berlin gewandt und sie dazu aufgefordert, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten umzusetzen. Dies sei notwendig, damit Medikamente wieder überall gleich viel kosten.

Preisbindung in Deutschland

In Deutschland ist in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, dass verschreibungspflichtige Medikamente in jeder Apotheke gleich viel kosten müssen. Dies stellt zwar eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, kommt dem Patienten aber zugute: Dieser soll durch Preisunterschiede nicht dazu gezwungen sein, während einer Krankheit Preise vergleichen zu müssen, um gegebenenfalls Geld zu sparen. Er soll einfach bei der nächstgelegenen Apotheke sein Rezept einlösen können und sich dabei sicher sein, dass es nirgendwo günstiger ist. Dadurch soll außerdem eine flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Gebieten gewährleistet werden. Vor allem kleine Apotheken könnten beim Preiskampf mit den „Großen“ kaum mitziehen. So wird der Wettbewerb eher im Bereich von Service und Beratung ausgefochten.

Rückblick: Entscheidung des EuGH

Im Jahr 2016 stellte der EuGH allerdings fest, dass die deutsche Preisbindung gegen Unionsrecht verstößt (wir berichteten). Konkret ging es darum, dass die deutsche Regelung auch ausländische Versandapotheken zur Einhaltung der Preisbindung verpflichtet. Das Gesetz schränke den freien Warenverkehr unzulässig ein, urteilte der EuGH. Es behindere den Zugang von Händlern aus anderen Mitgliedstaaten in den deutschen Markt. Diese seien im Versandhandel gegenüber den stationären Apotheken ohnehin im Nachteil, da sie in puncto Beratung, Service und Notfallversorgung natürlicherweise nicht das gleiche bieten können. Daher seien sie – trotz günstigerer Preise – auch keine Gefahr für die deutschen Apotheken.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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