Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Veröffentlicht: 21.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.06.2015

Eine Verbesserung des Verbraucherschutzes in den Bereichen Inkassomaßnahmen, Telefonwerbung sowie im Gebiet der wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen sollen durch das im Herbst 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erreicht werden. Aber was regelt das Gesetz genau und welche Vor- oder Nachteile können Online-Händler aus den neuen Regelungen ziehen?

Paragraphen

(Bildquelle Paragraphen: Maksim Kabakou via Shutterstock)

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist in seinen wesentlichen Teilen am 09.10.2013 in Kraft getreten und dient der Bekämpfung von Missständen im wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnwesen sowie im Bereich des Inkassos und Telefonmarketings.

Als „Anti-Abmahn-Gesetz“ oder „Anti-Abzock-Gesetz“ wird das Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken häufig bezeichnet, da diese Aspekte immer wieder in den Vordergrund gestellt und diskutiert werden. Aber was regelt das Gesetz genau und welche Vor- oder Nachteile können Online-Händler aus den neuen Regelungen ziehen?

„Unseriösen Geschäftspraktiken“ will das Gesetz seinem Namen nach bekämpfen, denn neben dem Abmahnbereich haben sich auch auf dem Gebiet des Telefonmarketings und Inkassos schwarze Schafe mit unfeinen Methoden und unseriösem Vorgehen entwickelt.

Begrenzung der Abmahngebühren

In der Vergangenheit haben Kanzleien aus Massenabmahnungen vermehrt ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll Verbraucher nun vor überhöhten Abmahngebühren – vor allem bei Urheberrechtsverletzungen - schützen. Durch das Gesetz werden die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen im Verbraucherbereich gesenkt und damit die Kosten insgesamt begrenzt.

Fliegender Gerichtsstand bleibt erhalten

Der nach geltendem Recht vorgesehene „fliegende Gerichtsstand“, der es Klägern, die wegen im Internet begangener Rechtsverletzungen klagen, ermöglicht, sich für ihre Klage unter mehreren Gerichten das für sie am vermeintlich günstigste auszusuchen, wurde - anders als geplant - nicht in das Gesetz aufgenommen.

Kostenerstattung bei Rechtsmissbrauch

Im Vordergrund einer Abmahnung sollte eigentlich die Aufforderung zur Unterlassung der Rechtsverletzung stehen und nicht ein finanzieller Nutzen. Immer häufiger machen jedoch Kanzleien von sich reden, die ihr Geschäft darauf begründen, Massenabmahnungen (wegen Bagatellverstößen) zu versenden. In Fällen der missbräuchlichen Abmahnung kann nun Ersatz für die durch die Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen verlangt werden.

E-Mail-Marketing

Beim Versand von Werbung per E-Mail muss gewissenhaft auf die Einhaltung folgender Voraussetzungen des § 6 Telemediengesetzes (TMG) geachtet werden:

  • Der Werbecharakter muss klar als solcher zu erkennen sein.
  • Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
  • Angebote zur Verkaufsförderung, Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme bzw. Teilnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

Telefonwerbung

Auch im Bereich unerlaubter Telefonwerbung und Telefonabzocke sind viele Verbraucher persönlich betroffen. Immer wieder gibt es Lücken, durch die Telefonbesitzer belästigt und in eine Abofalle gelockt werden. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht als Maßnahme gegen diese Geschäftspraktik vor, dass Verbraucher am Telefon abgeschlossene Aboverträge zukünftig schriftlich bestätigen müssen, bevor der Vertrag rechtskräftig wird. Verbraucher können demnach nicht mehr „überrumpelt“ werden.

Inkasso

In der Inkasso-Branche soll das Gesetz für mehr Transparenz sorgen, sodass aus einer Mahnung zukünftig direkt ersichtlich sein muss, wer was für wen aus welchem Grund fordert. Außerdem muss aufgezeigt werden, wie sich geltend gemachte Inkassogebühren zusammensetzen. Ziel dieser Regelung ist es vor allem, die schwarzen Schafe auszusortieren.

Welche Gesetze haben sich geändert?

Die Änderungen, die das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hervorbringt, betreffen vorwiegend das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, das Unterlassungsklagegesetz, das Gerichtskostengesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch.

Ausblick

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung zur Bekämpfung von Missständen im wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnwesen sowie im Inkassobereich und Telefonmarketing dar. Inwieweit jedoch findige Abmahner neue Lücken finden, bleibt aber abzuwarten.

Hier kann das Gesetz im Volltext eingesehen werden.

Kommentare  

#1 Heinz Keller 2020-10-29 16:17
guten Tag, ich würde gerne mit der Verfasserin Yvonne Bachmann Kontakt aufnehmen. Gruss Keller Heinz

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