Bundesumweltministerium legt Entwurf für neues Elektrogesetz vor

Veröffentlicht: 09.04.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.07.2016

Das Bundesumweltministerium hat vor wenigen Wochen einen Referentenentwurf für ein neues Elektrogesetz veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf bringt einige Neuerungen mit sich, so eine neue Rücknahmepflicht auch für den Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten. Wir haben uns den Entwurf im Hinblick auf diese Neuerung einmal genauer angeschaut.

Stecker mit Steckdose

(Bildquelle Stecker mit Steckdose: vipman via Shutterstock)

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat Anfang des Jahres einen Referentenentwurf für ein novelliertes Elektrogesetz vorgelegt.

Das geplante Gesetz mit dem langen Namen „Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ dient der Umsetzung der sog. WEEE-Richtlinie.

Warum ist ein neues Elektrogesetz erforderlich?

Am 13. August 2013 ist die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern.

Die EU-Richtlinie ist in Deutschland jedoch nicht unmittelbar – wie beispielsweise ein deutsches Gesetz - gültig. Aus diesem Grund müssen die Regelungen einer Richtlinie erst durch nationale Rechtsakte (z.B. durch ein Parlamentsgesetz) umgesetzt werden.

Die WEEE-Richtlinie war bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht soll das bestehende Elektrogesetz reformiert werden, um sicherzustellen, dass zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden.

Anpassung der Definitionen

Gegenüber der Vorgängervorschrift wird der neue § 3 Elektrogesetz und die dort enthaltenen Definitionen im Wesentlichen entsprechend der Vorgaben der WEEE-Richtlinie ergänzt. So wird beispielsweise der Herstellerbegriff ausgeweitet und der Vertreiberbegriff konkretisiert.

Rücknahmepflicht für Vertreiber

Nach dem Referentenentwurf soll eine unentgeltliche Rücknahmepflicht künftig auch für den Vertreiber eingeführt werden. „Jeder Vertreiber ist verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das dieselben Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.“, § 17 Absatz 1 Elektrogesetz n.F.

Die Vorschrift führt eine sogenannte 1:1-Rücknahmepflicht ein. Demnach ist ein Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät zurückzunehmen, wenn der Endnutzer gleichzeitig ein neues Elektro- und Elektronikgerät erwirbt. Das zu erwerbende Gerät muss dabei der gleichen Geräteart angehören und dieselben Funktionen wie das Altgerät erfüllen. Insofern muss es sich bei dem zurückgegebenen Altgerät nicht um ein in allen Merkmalen identisches Gerät handeln, da ansonsten der technologischen Entwicklung nicht Rechnung getragen werden könnte. So kann z.B. beim Neukauf eines LCD-Flachbildschirms auch ein herkömmliches CRT-Bildschirmgerät zurückgegeben werden (vgl. Referentenentwurf, Seite 100).

Wie geht es weiter?

Das letzte Wort in Bezug auf die Änderung des Elektrogesetzes ist jedoch noch nicht gesprochen. Der Gesetzesentwurf wird nun den verschiedenen Ressorts zur Abstimmung vorgelegt, bevor er voraussichtlich im Herbst Bundesregierung, Bundesrat sowie Bundestag passieren soll. Geplantes Ziel des Inkrafttretens ist in einem Jahr – also im April 2015. Auf unserem Infoportal halten wir unsere Leser über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.

Der Gesetzentwurf zum neuen Elektrogesetz kann hier heruntergeladen werden.

Aktuelle Rechtslage

Auskunft über die aktuell gültigen Regelungen im Elektrogesetz gibt das Hinweisblatt des Händlerbundes:

 

{aridoc engine="google" width="600" height="390"}http://onlinehaendler-news.de/images/pdf/elektrog-elektronikgeraete-hinweisblatt.pdf{/aridoc}

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.