Nach Artikel 82 Absatz 2 des Grundgesetzes treten neue Gesetze erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wer jetzt aber denkt, dass das Bundesgesetzblatt natürlicherweise vom Bund veröffentlicht wird, liegt falsch: Die Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes liegt in komplett privater Hand. Der Bundesanzeiger-Verlag – eine Tochter der DuMont Mediengruppe (Frankfurter Rundschau, Hamburger MoPo, Live! usw.) – ist dafür zuständig. Neben der gedruckten Variante, können die Blätter über den „kostenlosen Bürgerzugang” unter BGBI.de abgerufen werden. Allerdings handelt es sich bei diesem kostenlosen Zugang eher um das Zurverfügungstellen von rudimentären Funktionen. Will der Bürger Drucken, Texte durchsuchen, Abschnitte kopieren und weiterverarbeiten, wird er zur Kasse gebeten.

Zwar bietet das Bundesamt für Justiz unter „Gesetze-im-Internet.de” die Stammgesetze des Bundes kostenlos an, allerdings hat auch diese Sache einen Haken: Es werden stets nur die aktuellen Varianten gezeigt. Änderungen lassen sich daher nicht nachvollziehen. Auch Suchfunktionen sind nur eingeschränkt vorhanden. Das Ganze gibt es ohne eine Garantie auf Richtigkeit. Amtliche Gesetzesfassungen sind nur im Bundesgesetzblatt zu finden. Will man nun Gesetze korrekt nachvollziehen, ist man also auf das Bundesgesetzblatt angewiesen und wird gegebenenfalls vom Bundesanzeiger-Verlag zur Kasse gebeten.

Offene Gesetz für alle

Für diese Praxis gab es LTO zufolge kürzlich von der Open Knowledge Foundation harsche Kritik. Aus Protest hat die gemeinnützige Organisation unter „OffeneGesetze.de” im Dezember den gesamten Inhalt des Bundesgesetzblatts (BGBI) veröffentlicht.

„Zentrale Dokumente der Demokratie müssen offen für alle bereitstehen. Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Deswegen stellen wir auf dieser Seite sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949 frei, offen und kostenlos zur Verfügung.”, heißt es dazu auf der Homepage der Organisation.

Digitalisierung im Anflug

Wie nun der Buchreport berichtet hat, wurde bereits im Herbst 2017 das Projekt „eVerkündung” ins Leben gerufen. „Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital. Das elektronische Bundesgesetzblatt wird dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten”, wird Katarina Barley (SPD) vom Buchreport in einem Statement gegenüber der FAZ zitiert. Das Bundesgesetzblatt soll kostenlos und barrierefrei veröffentlicht werden. Drucken, Durchsuchen und Weiterverwenden sollen beim Bürger keinerlei Kosten verursachen. Auch wenn Deutschland bekanntlich „Innovationsweltmeister” ist, wird das Ganze aber nicht von jetzt auf gleich gehen. Mit der Umstellung wird am 01.01.2022 gerechnet.