Aktuell scheint es so zu sein, als würde die Politik vor der Sommerpause noch schnell alles mögliche fertig bekommen wollen. Unter den Gesetzesentwürfen verbergen sich auch so manche Vorhaben, die für Online-Händler relevant sind.
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Bereits lang ersehnt wurde das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Schon im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Katarina Barley (SPD) in ihrer Tätigkeit als Bundesjustizministerin gegen den Rechtsmissbrauch durch Abmahnungen vorgehen möchte. Der Entwurf fand nun in der Bundesregierung Zustimmung und wird nun für das weitere formelle Gesetzesverfahren in den Bundesrat geleitet.
Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass sogenannte Bagatellverstöße nicht mehr so hart verfolgt werden können wie andere. Unter Bagatellverstößen versteht der Entwurf im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien begangene Verstöße gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten. Das bedeutet, dass beispielsweise ein fehlerhaftes Impressum oder eine falsche Widerrufsbelehrung weiterhin zwar von Mitbewerbern abgemahnt werden dürfen, allerdings dürfen diese die für die Abmahnung entstandenen Aufwendungen (Rechtsanwaltsgebühren) nicht mehr auf den Abgemahnten abwälzen. Außerdem darf in solchen Fällen beim erstmaligen Verstoß keine Vertragsstrafe mehr vereinbart werden. Die Höhe der Vertragsstrafe bei Bagatellvergehen soll im Übrigen auf 1.000 Euro gedeckelt werden. Auch der Abschied vom sogenannten fliegenden Gerichtsstand kann die Gerichtsverfahren bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen kostengünstiger für den Abgemahnten gestalten. Welche Änderungen im Detail im Entwurf vorgesehen sind, ist einer Mitteilung des Händlerbundes zu entnehmen.
Die PSD2-Richtlinie
Ab dem 14. September 2019 wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Käufe zur Pflicht. Ausnahmen gibt es lediglich für wiederkehrende Einkäufe und Zahlungen unter 30 Euro. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Umsetzung der PSD2-Richtlinie der EU (wir berichteten). Bislang hat es bei vielen Portalen ausgereicht, wenn der Kunde beispielsweise seine Kreditkartendaten eingibt. Nun soll beim Shopping stets mindestens ein zweiter Faktor abgefragt werden, um das Einkaufen im Netz sicherer zu gestalten und Missbrauch entgegenzuwirken. Ein solcher Faktor könnte beispielsweise ein Passwort oder der Scan des Fingerabdruckes sein. Betroffen sind Zahlungsarten wie PayPal und die Kreditkarte. Für das herkömmliche Lastschriftverfahren oder den Kauf auf Rechnung ändert sich nichts.
Direkte Auswirkungen auf die Online-Händler sollte die Richtlinie nicht haben, denn die Verpflichtungen treffen vor allem die Zahlungsdienstleister. Anders kann die Sache aussehen, wenn der Händler die Schnittstelle zum Zahlungsdienstleister selbst programmiert.
Das Omnibusvorhaben der EU für mehr Verbraucherschutz
Gleich ein ganzes Paket an Neuerungen hat die EU da geschnürt. Das Hauptziel ist ganz klar: Mehr Verbraucherschutz! Neben Neuerungen für Vergleichsplattformen, müssen sich auch Shopbetreiber auf das Omnibusvorhaben einstellen (wir berichteten). Besonders in puncto Informationspflichten wird sich das eine oder andere ändern. So müssen Händler Verbraucher künftig noch klarer darüber informieren, ob sie als Unternehmer oder Privatperson tätig sind. Die Änderungen betreffen insgesamt vier EU-Richtlinien. Allerdings hat der Handel hier noch etwas Zeit, sich einzustellen: Ab der Verkündung der Richtlinie im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Wie die Umsetzung konkret aussieht und was da genau auf den E-Commerce zukommt, bleibt also noch abzuwarten.
Änderungen beim Zollrecht
Außerdem soll es künftig vor allem den Billig-Importeuren schwer gemacht werden. Eine neue Regelung sieht vor, dass auch Sendungen mit einem geringen Warenwert bei der Einfuhr aus Drittländern ab dem ersten Cent verzollt werden sollen. Im Logistik Watchblog heißt es außerdem weiter, dass vor der Einfuhr eine Voranmeldung erfolgen muss. Dafür müssen verschiedene Informationen übermittelt werden. Die Regelung sieht Erleichterungen bei der Voranmeldung vor, wenn der Warenwert 150 Euro nicht überschreitet. In solchen Fällen kann bei der Vorabmeldung auf einen sogenannten reduzierten Datensatz zurückgegriffen werden.
Ihre Meinung ist gefragt
Wie sehen Sie die anstehenden Änderungen? Wir freuen uns auf Ihre Ansicht zu dem Thema. Fragen, Meinungen und Anregungen dürfen Sie gern an interessenvertretung@haendlerbund.de richten.
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Und was macht der Zollbeamte? Er gibt alles noch mal ein, nachdem ich das Paket proforma geöffnet habe. Unglaublich! Dann muss ich die Einfuhrumsatzst euer bezahlen und bekomme sie drei Monate später vom Finanzamt erstattet.
So viel überflüssige Arbeit ist ein stetes Ärgernis, ganz abgesehen davon, dass das auch viel Zeit kostet (hin- und herfahren, Wartezeit im Zollamt). Auch die Behörden haben lauter überflüssige Arbeit. Von Digitalisierung und Bürgerfreundlic hkeit keine Spur!
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