Viele Teile des deutschen Rechts, das den Datenschutz betrifft, sollen noch an die nun seit knapp über einem Jahr geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Dazu wird zum Ende dieser Woche, voraussichtlich Donnerstagnacht, ein Änderungsgesetz vom Bundestag auf den Weg gebracht werden – wie Heise berichtet, sind davon insgesamt 154 Gesetze davon betroffen.
Mit dabei ist etwa eine Anpassung im Hinblick auf das Erfordernis eines Datenschutzbeauftragten. Grundsätzlich wird ein solcher in jedem Betrieb benötigt, der personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet. Es gilt allerdings eine Ausnahme für kleine Unternehmen – demnach wird ein Datenschutzbeauftragter erst benötigt, wenn sich mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit diesen Daten befassen. Gerade für diese kleineren Unternehmen kann dieses Erfordernis aber eine große Belastung sein. Deshalb, so Heise, will die große Koalition die Mitarbeitergrenze nach oben verschieben. Künftig soll ein Datenschutzbeauftragter erst bestellt werden müssen, wenn es nicht zehn, sondern zwanzig Beschäftigte sind, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten Umgang pflegen. Adresshändlern soll es außerdem schwieriger gemacht werden, mittels Melderegisterauskünften an Informationen über Bürger zu kommen.
Meinungsfreiheit vs. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Doch im Hinblick auf das „zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ sollen längst nicht alle Fronten so klar sein, wie es weiter heißt. Da sei etwa die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Diese verschiedenen Interessen und Rechte in Einklang zu bringen, dazu habe der EU-Gesetzgeber die Mitgliedstaaten durch eine Vorschrift in der DSGVO aufgefordert – auf einen endgültigen Wortlaut konnte sich die Koalition nach Angaben von Heise aber bisher nicht einigen. Allerdings ist dieses Thema auch durchaus kritikbehaftet: So soll die Bundesregierung Bedenken dahingehend geäußert haben, dass die DSGVO die Meinungsfreiheit einschränken könne; auch Journalisten sollen betont haben, dass etwaige Regelungslücken geschlossen werden müssten. Es sieht jedoch nicht so aus, als würde dieser Punkt noch diese Woche geklärt werden.
Änderungsgesetz erntete Kritik
Heise zufolge will Schwarz/Rot die Regierung mit einem Entschließungsantrag dazu auffordern, einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Die Verhältnisse zwischen den genannten Rechten zu wahren, habe in Deutschland die Rechtsprechung „durch differenzierte Entscheidungen bislang im Einzelfall gewährleistet“, zitiert Heise aus einem vorliegenden Papier. Ohne dem Datenschutz oder der Meinungsfreiheit „den grundsätzlichen Vorrang einzuräumen“, solle nun eine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung geschaffen werden.
Doch auch die Herangehensweise an die Anpassungen überhaupt sieht sich Kritik ausgesetzt. So stehe die Bundesregierung nach Ansicht des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink, das teilte er im Dezember letzten Jahres mit, „weiter auf der Bremse“. Statt sich vom Schwung der DSGVO mitnehmen zu lassen und zu begreifen, dass die Zukunft der Datenverarbeitung aus europäischer Sicht und als globales Alleinstellungsmerkmal nur in einer unauflöslichen Verbindung von Digitalisierung und Datenschutz liegen kann“, würde sich der Entwurf in einem „Klein-klein der Beschränkung von Betroffenenrechten“ ergehen.
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was für eine geile Politik.
Ich habe mich als Datenschutz Beauftragter selbstständig gemacht.
1Jahr Arbeit, Schulungen, Investitionen und 100% meiner Kunden kann ich dann in die Tonne treten!
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