Selbstbegünstigung lautet der konkrete Vorwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium gegen Internetgiganten wie Facebook, Amazon und Co. „Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden“, wird dazu Achim Wambach, Vorsitzender der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ von Reuters zitiert.
Ganz konkret geht es darum, die Vorschläge der EU umzusetzen und für mehr Chancengleichheit in der digitalen Welt zu sorgen.
22 Handlungsempfehlungen
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission 22 konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts mit Blick auf die digitale Wirtschaft vorgelegt. Online-Plattformen mit bestimmten Mindestumsätzen oder -nutzerzahlen sollen Verhaltensregeln auferlegt werden.
Beispielsweise soll es ihnen verboten sein, eigene Dienste im Verhältnis zu Dritten zu begünstigen, soweit es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Weiterhin sollen sie dazu verpflichtet werden, ihren Nutzern die über sie gespeicherten Daten in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Die Reformvorschläge sollen nun zügig geprüft werden und der neuen EU-Kommission präsentiert werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigt sich zuversichtlich: „Ich bin überzeugt, dass vieles davon seinen Weg in deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht finden wird.“
Jetzige Regelungen kommen an ihre Grenzen
Für bestimmte Plattformen sollen eigene Regeln eingeführt werden, weil das jetzige „Missbrauchsrecht” an seine Grenzen komme. Als Beispiel wird das gerade gewonnene Facebook-Verfahren genannt, bei dem es um die Datensammelwut der Social-Media-Plattform ging (wir berichteten).
„Für die digitale Ökonomie braucht es neue Spielregeln“, lautet dementsprechend die Schlussfolgerung des digitalpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, der die Vorschläge begrüßt.
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