Dass Amazon eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, ist nichts Neues. Erst im Juli hatte der Internetriese seinen Händlern mehr Rechte eingeräumt, um ein wettbewerbsrechtliches Verfahren des Bundeskartellamts zu beenden. Und in Brüssel untersucht die Europäische Kommission, ob und wie sich Amazon durch das Erheben und Nutzen von Transaktionsdaten der Händler Vorteile verschafft.
Jetzt hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Der Mittelstandsverbund – ZGV eine Studie vorgelegt, die sich ebenfalls mit der Datennutzung von Amazon beschäftigt. Denn bei jedem Verkauf, egal ob durch einen externen Händler auf dem Marktplatz oder durch Amazon selbst, entstehen wertvolle Daten. Doch die Händler können diese nicht einmal nutzen, wenn sie der Verkäufer waren. Amazon beansprucht die gesamten Nutzer- und Transaktionsdaten weitgehend für sich alleine.
Nutzerdaten sind das neue Gold
Aus den Daten zieht Amazon seine Marktmacht. Der Konzern schafft sich dadurch Vorteile für seine eigenen Produkte auf dem hauseigenen Marktplatz, so die Einschätzung der Studie. Händler schauen dabei in die Röhre, denn „sie können die Daten nicht nutzen, um zum Beispiel ihr Marketing oder ihre Preise zielgerichteter zu gestalten“, so das IW. Und wenn Marktmacht zentral gebündelt und Wettbewerb verringert wird, dann führt das zu steigenden Preisen und weniger Auswahl für die Verbraucher.
Data-Sharing is Caring – oder droht gar die Zerschlagung?
Das Institut der deutschen Wirtschaft legt in der 113-seitigen Studie Handlungsoptionen dar, wie der faire Wettbewerb im Online-Handel politisch sichergestellt werden kann. Zwei Lösungen stehen dabei im Fokus: Die Politik könnte Amazon dazu anhalten, seine Daten mit Händlern zu teilen, schließlich haben die Händler einen entscheidenden Anteil daran, dass die Daten überhaupt entstehen. Oder aber der Wettbewerb würde durch eine erzwungene Teilung von Amazon Retail und Amazon Marketplace fairer gestaltet, weil dann eine eigene Bevorteilung von Amazon Retail auf dem Marketplace deutlich erschwert würde.
Doch eine Zerschlagung der Tätigkeiten von Amazon ist dabei nur das letzte Mittel, und „gewährleistet auch nicht unbedingt, dass die Händler Zugang zu den Daten erhalten“, sagt Studienautorin Vera Demary. Der erste zu gehende Schritt auf dem Weg zu einem gerechteren Wettbewerb wären rechtliche Rahmenbedingungen für einen Zugriff der Händler auf Daten. „Es braucht einen Rechtsrahmen, der Plattformen dazu verpflichtet, Daten denjenigen bereitzustellen, die dort ihre Geschäfte machen und so einen großen Teil der Daten erst generieren. Die Daten müssen vergemeinschaftet werden, damit der Wettbewerb auch in Zukunft gewährleistet ist“, sagt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Der Mittelstandsverbund – ZGV, auf Nachfrage von OnlinehändlerNews. Eine genossenschaftliche Organisationsform könnte seiner Ansicht nach dann auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geben, von Amazon bereitgestellte Rohdaten gemeinsam zu verarbeiten.
Auch der Händlerbund befürwortet eine Öffnung der Datenmacht auf dem Amazon Marketplace. „Durch das Datenmonopol Amazons fühlen sich besonders kleinere und mittelständische Online-Händler, die auf dem Marktplatz handeln, benachteiligt. Diesen Händlern den Zugang zu Amazon-Daten zu gewähren, wäre ein großer Schritt. Da auch der Händlerbund für Fairness und Transparenz steht, befürworten wir diese Forderung und würden uns weitere Zugeständnisse seitens Amazon wünschen“, teilte CEO Andreas Arlt am Dienstag mit.
Nun ist die Politik gefordert
Auch die Bundesregierung nimmt sich der Thematik an. Nachdem die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eingesetzte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 22 Empfehlungen für den Umgang mit Internetgiganten wie Amazon und Facebook veröffentlicht hatte, hat sein Ministerium einen ersten Entwurf zur Erneuerung des Gesetzes gegen Wirtschaftsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. So finden sich auch im Gesetzentwurf des GWB verschärfte Spielregeln für marktmächtige Plattformen und verbesserter Datenzugang für Dritthändler.
„Unternehmen wie Amazon dürfen kleine Anbieter nicht benachteiligen, die auf die Plattform angewiesen sind, um Kunden zu erreichen“, erklärt dazu der digitalpolitische Sprecher der CDU, Tankred Schipanski, gegenüber OnlinehändlerNews. Allerdings solle das maßvoll und schon gar nicht über Zerschlagung geschehen: „Bevor eine breite regulatorische Regelung eingeführt wird, sollten zunächst andere Wege zur Verbesserung des Datenzugangs beschritten sowie Erfahrungen durch sektorspezifische Regelungen gesammelt werden. Das scheint mir ein sinnvoller Ansatz zu sein.”
Auch die Forderung einer möglichen Zerschlagung des Konzerns oder zumindest einer internen Trennung der Geschäftsbereiche macht in der politischen Debatte die Runde. Der digitalpolitische Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, schrieb auf Twitter: „Zu viel Marktmacht in der Hand eines Unternehmens muss man immer kritisch betrachten. Trennung von Geschäftsbereichen ist Ultima Ratio, aber auch in den USA immer wieder praktiziert worden.“ Zum Schluss zwitschert er aber noch etwas zurückrudernd hinterher: „GWB Novelle sollte jetzt erster Schritt sein.“
Tatsächlich wird sich die Politik wohl erst einmal mit zurückhaltenderen Instrumenten als der Zerschlagung an Amazon heranwagen. Eine tatsächliche, komplette Zerschlagung von Amazon Retail und Amazon Marketplace wäre rechtlich auch nicht ohne Weiteres möglich. Sowohl im deutschen als auch im EU-Recht mangelt es hierfür an gesetzlichen Grundlagen. Und die „softe“ interne Entflechtung der geschäftlichen Strukturen, wie es das Bundeskartellamt dieses Jahr Facebook und WhatsApp auferlegte, würde zu viel Raum für Umgehungen bieten.
Amazon bleibt vorerst still im Hintergrund
Die Möglichkeit einer gesetzlichen Vorgabe zum Teilen der Marketplace-Daten ist eine spannende Entwicklung, die tatsächlich das Potenzial hat, die Wettbewerbssituation in Deutschland zu verbessern. Und die Politik scheint ein Interesse daran zu haben, die Machtpositionen der großen Internetkonzerne Amazon, Facebook und Co. nicht unendlich zuzulassen. Und das unabhängig davon ob in Deutschland, der EU oder den USA, das zeigen die zahlreichen Verfahren gegen die Unternehmen rund um den Globus. Wie Amazon die Ergebnisse der aktuellen Studie findet, bleibt derweil nur zu vermuten. Auf Nachfrage von OnlinehändlerNews erklärte ein Unternehmenssprecher, dass man sich dazu nicht äußern werde.
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Die Bundesregierung wäre nun am Zuge ?
Wenn da nur die wirtschaftliche n Interessen und die Lobbyisten nicht wären....
Und seit wann gibt es denn fairen Wettbewerb? Händler die Milliardenschwe r sind können sich doch alles erlauben und der kleine Händler MUSS Vorschriften und Verordnungen und und und einhalten...
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- Amazon liest die Daten der Bestseller von Marketplacehänd lern aus um dann telefonisch Angebote zu machen, die der angesprochene Händler zwar ausschlagen kann, die Produkte aber so oder so an Amazon verliert. Entweder er geht auf Amazons Angebot ein die Artikel über FBA zu liefern oder am Liebsten an Amazon zu verkaufen mit einem Zahlungsziel von 90 Tagen, Lieferungen wöchentlich in kleinen Mengen. Konventionalstr afen stehen an wenn nicht rechtzeitig geliefert wird.
- Amazon tätigt Testkäufe um an Herstellerangab en zu gelangen
- Amazon sperrt Artikel mit der begründung sie wären Fake. Um zu belegen, dass die Artikel kein Fake sind, werden Hersteller-, bzw. Lieferantennach weise zur Vorlage gefordert. Damit liegen dann alle Daten vor, die benötigt werden um Amazon selbst einkaufen zu lassen und den Händler von heute auf morgen auszuschalten.
Dies ist mit ALLEN gut laufenden Artikeln passiert, bis die Umsätze so eingebrochen sind, dass sich ein Verkauf über Amazon erübrigt hat, bzw. es zu Liquiditätsengp ässen, damit Lieferproblemen und Entzug der Verkaufserlaubn is kam.
Dieses Vorgehen ist generell Usus und widerspricht dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in mehreren Punkten. Aber seit wann hält sich Amazon an hießige Gesetze?
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