Fake-Shops, die sich Geld überweisen lassen für Produkte, die nie versendet werden, werden immer professioneller. Davor warnte zuletzt sogar schon die Polizei (wir berichteten). Für Verbraucher ist es da gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten und zu erkennen, ob ein Online-Shop in Wirklichkeit nicht bloß eine Betrugsmasche ist. Deswegen hat der Bundesrat am 20. Dezember eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wird.
Verbraucherschützer sollen Hilfestellung geben
Die Initiative ging bereits in der ersten Hälfte 2019 von Baden-Württemberg aus. Ursprünglich war der Plan, dass der Marktwächter Digitale Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) eine digitale Liste mit allen bekannten Fake-Shops anfertigt und bereitstellt, damit Verbraucher dort hätten einsehen können, ob der Shop ihres Interesses nicht doch betrügerisch ist.
Im Zuge der Beratungen im Bundesrat wurde diese Idee aber ausgebremst. Die Entschließung fordert nun, dass der VZBV eine Liste mit „wesentlichen Identifikationsmerkmalen” von Fake-Shops erstellt, die den Verbrauchern dabei helfen soll, einen Fake-Shop selbst zu identifizieren. Eine Liste mit tatsächlichen Betrugs-Shops ist damit also vorerst vom Tisch.
Identifikationsprüfung bei der Domainvergabe
Außerdem wird die Bundesregierung in der Entschließung zu einer Prüfung aufgefordert, wie man eine Identitätsprüfung bei der Vergabe von de-Domains etablieren könnte. Domains mit “.de” am Ende sind nämlich die Domains, denen deutsche Verbraucher am meisten Vertrauen. Daher seien gerade diese Domains besonders beliebt bei Fake-Shops. Daher wollen die Bundesländer, dass schon bei der Vergabe geprüft wird, wer sich die Domain sichert, um Verstöße gegen den Verbraucherschutz schneller zu ahnden.
Generell empfiehlt der Bundesrat den Verbrauchern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn sie Verdacht haben, einen Fake-Shop entdeckt zu haben. Daher sollen auf der geforderten Seite des VZBV direkt auch die Kontaktdaten der zuständigen Polizeistellen und Staatsanwalten angegeben sein.
Die Bundesregierung wird nun selbst prüfen und entschließen, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen will und ob sie ein Gesetzgebungsverfahren anstößt. Dabei gilt keine Frist, die eingehalten werden müssen. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie die Regierung tätig wird.
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