Das Verbreiten von Falschmeldungen wird in Deutschland zur Zeit nicht durch einen eigenen Paragraphen bestraft. Vielmehr sind es unterschiedliche Straftatbestände, die je nach Inhalt der Falschmeldung, in Frage kommen können. Dazu zählt beispielsweise die Verleumdung oder üble Nachrede. Bei der Hassrede kommt häufig auch noch der Tatbestand der Volksverhetzung in Frage.
Das könnte sich nun bald ändern. Die Vizechefin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, plant einen Fake-News-Paragraphen. Als Vorbild könnte dabei Tschechien gelten: Das Land hat seit 2017 eine Behörde, die sich allein dem Kampf gegen Falschmeldungen verschrieben hat.
Strafwürdiges Verhalten
Genau genommen geht es Jourová darum, das gezielte Verbreiten von Falschmeldungen unter Strafe zu stellen. In den EU-Staaten, wo es eine entsprechende Regelung noch nicht gibt, soll Heise zufolge ein Verbot durchgesetzt werden. Dies soll offenbar aber nicht die Verbreitung jeder Falschmeldung betreffen. Konkret geht es beispielsweise um Nachrichten, die sicherheitsrelevant sind, also Panik schüren können.
„Wir müssen unsere Gesellschaften gegen den Virus von Online-Manipulationen und Einmischungen in unsere demokratischen Prozesse immuner machen“, hat die Vizekommissionschefin laut Spiegel nach einem Treffen mit Facebook-Chef Mark Zuckerberg gesagt.
Die Politikerin sieht auch Netzwerke wie Facebook in Sachen Falschmeldungen mit in der Pflicht: „Ich möchte, dass Unternehmen wie Facebook sich besonders dafür anstrengen, unsere Demokratien zu verteidigen.“
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