Derzeit leben große Teile der Welt in einer Wegwerfwirtschaft: Die Reparatur eines kaputten Gerätes ist oft nicht einfach nur zu teuer, sondern teilweise auch nicht mehr möglich, da für ältere Modelle keine Ersatzteile vorgehalten werden. Dies soll sich nach den Plänen der EU-Kommission ändern: Kunden sollen ein Recht auf Reparatur haben.
Unpraktikabel und zwecklos?
Dieses geplante Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass gerade Produkte mit einer längeren Lebensdauer leichter wiederverwendet und repariert werden können. Auch Recycling ist ein Thema: Produkte sollen leichter recycelbar sein und zudem einen größtmöglichen Anteil an recycelten Stoffen enthalten: „Unsere Wirtschaft ist heute noch überwiegend linear gestaltet und nur 12 Prozent der Sekundärstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt, können nicht ohne weiteres wiederverwendet, repariert oder recycelt werden oder sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt“, erklärt Frans Timmermans, Kommissar für Klimaschutz. Die Industrie sieht die Pläne der EU kritisch. „Eine Verpflichtung, eine Vielfalt von Ersatzteilen für lange Jahre auf Vorrat zu produzieren und einzulagern, dürfte mehr Müll erzeugen als vermeiden“, wird Bitkom-Chef Achim Berg von Golem zitiert. Hinzu kommt noch, dass das Recht auf Reparatur nichts bringe, wenn die Reparatur für den Kunden teuer und zeitaufwändig sei. Eine sinnvolle Alternative sei laut Berg daher eine Steuervergünstigung für Reparaturen.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) blickt mit großer Sorge auf die Pläne. Kleine und mittlere Unternehmen müssten sich damit auf mehr Dokumentationspflichten und Bürokratie einrichten. „Neue Vorgaben und Zielsetzungen können nur dann einen guten Beitrag zur zirkulären Wirtschaft leisten, wenn sie für die Unternehmen in der Praxis auch umsetzbar sind“, wird DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks zu den Plänen von der DVZ zitiert.
Der Industrieverband Businesseurope hingegen begrüßt die Pläne. Man benötige dringend einen „funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe und wiederverwertbare Produkte“.
Flach und leicht und reparaturfähig?
Gerade mit Blick auf den Trend bei Smartphones kommen Zweifel an den Plänen der EU auf: Flach, leicht, wasser- und staubdicht – so sollen die kleinen Hightech-Geräte sein. Diese Funktionalität sei aber nicht mehr gegeben, „wenn sie so konstruiert wären, dass jeder Nutzer sie einfach aufschrauben kann“. Bei dieser Art von Geräten könne die Lebensdauer durch eine leichte Reparaturfähigkeit leiden: Viele Schäden würden aufgrund mangelnden Schutzes auftreten und nicht etwa wegen Materialfehlern oder Abnutzungserscheinungen.
Alles auf grün
Damit reiht sich der Plan der EU-Kommission in eine Reihe von angestrebten Vorhaben ein. So soll die Ökodesign-Richtlinie der EU ab 2021 den Elektroschrott durch Vorgaben bei Elektrogeräten reduzieren. Auch hier steht das Thema Reparatur ganz oben auf der Agenda. So legt die Richtlinie zum Beispiel fest, dass Ersatzteile innerhalb von spätestens 15 Tage geliefert werden müssen.
In Deutschland macht sich hingegen der Hamburger Justizsenator wenig Freunde in der Branche: Er schlug im Oktober vergangenen Jahres vor, die Gewährleistungsfrist für Elektrogeräte zu verlängern. Auch die Beweislastumkehr bei Verbraucherverträgen, die derzeit ein halbes Jahr beträgt, könne auf zwei Jahre verlängert werden, um den Elektroschrott zu reduzieren.
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