Seit nunmehr 15 Monaten gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, das auch im Online-Handel eine große Bedeutung besitzt. Für manch einen Händler war die Materie gänzlich neu. Insbesondere aber das neu eingeführte Verpackungsregister beschäftige nahezu ausnahmslos jeden Shopbetreiber, der seine verkauften Waren selbst versendet. Neben hohen Bußgeldern war es auch die durch das Register sehr einfach gewordene Möglichkeit, auf Grund einer fehlenden Registrierung abgemahnt zu werden, die für erhitzte Gemüter bei Inkrafttreten des Gesetzes sorgte.

Die aufsichtsführende Behörde, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, hat nun mitgeteilt, ab sofort Fallberichte über Einzelfälle zu veröffentlichen, in denen es zu Verstößen wie beispielsweise einer fehlenden Vollständigkeitserklärung gekommen ist.

Damit soll Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, eigene Fehler zu erkennen und diese beheben zu können. 

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Händler und Hersteller sollen Produktverantwortung wahrnehmen

Im Rahmen ihrer Produktverantwortung sollen Hersteller und Händler die flächendeckende Erfassung, Sortierung und Verwertung der von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen sicherstellen. Praktisch läuft dies in den meisten Fällen über die dualen Systeme, die diese aufwendigen Aufgaben für die Verantwortlichen gegen die Bezahlung eines Beitrags übernehmen. Ob eine derartige Verpackungslizenzierung beispielsweise von einem Online-Händler wahrgenommen wird, lässt sich durch das Anfang 2019 mit dem Verpackungsgesetz eingeführte Verpackungsregister LUCID nachvollziehen – ein Registereintrag ist für jeden Pflicht, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenzieren muss. Die vorher geltende Verpackungsverordnung sah ein solches Register nicht vor.

„Zu Zeiten der Verpackungsverordnung hat sich in vielen Unternehmen eine abnehmend rechtskonforme Praxis herausgebildet. Das muss sich dringend ändern, wir wollen dies allen Unternehmen verdeutlichen, die ihre eigene Umsetzung noch nicht hinterfragt haben“, kommentiert Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister im Hinblick auf Recycling und Umweltschutz in einer aktuellen Pressemitteilung.

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Hilfestellung für Betroffene

Ab sofort veröffentlicht die ZSVR Berichte über konkrete Fälle von Verstößen. „Den Unternehmen wird dadurch eine Hilfestellung gegeben, ihre Compliance im Bereich der Produktverantwortung zu prüfen“ begründet Rachut diesen Schritt. Die nächsten Berichte sollen dabei Fälle betreffen, in denen es um große Verpackungsmengen und große Unternehmen geht, und bei denen die Umsetzung der Anforderungen besonders schlecht läuft.

Im ersten veröffentlichten Fallbericht geht es um ein Gartencenter, dass sowohl die Pflicht zur Systembeteiligung als auch zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung – eine Pflicht in erster Linie für Verantwortliche mit großen Verpackungsaufkommen – verletzt haben soll und dabei einen der 5.000 größten Inverkehrbringer darstellt. Welche Konsequenzen dem betroffenen Unternehmen drohen, entscheidet nicht die Zentrale Stelle selbst, sondern die zuständige Landesbehörde. Mögliche Konsequenzen seien Bußgelder, die Anordnung einer Nachbeteiligung und eine Gewinnabschöpfung. Auch wolle man prüfen, inwiefern die Pflichten im Jahr 2019 erfüllt wurden.

Online-Händlern, die sich fragen, welchen Pflichten sie im Rahmen des Verpackungsgesetzes unterliegen oder die andere Informationen rund um Verpackungsregister und Systembeteiligung benötigen, stellt der Händlerbund ein kostenfreies Whitepaper zum Thema zur Verfügung.