Die Corona-Soforthilfen der Bundesregierung sorgen immer noch für Diskussionen. Denn besonders für Solo-Selbstständige stellen die Zuschüsse nicht immer eine Hilfe dar. Die Vorgaben des Bundes sehen nämlich vor, dass die Soforthilfen nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, sondern für betriebliche Kosten. Doch diese haben viele Solo-Selbstständige gar nicht in nennenswertem Umfang. 

Darum haben die Verantwortlichen der Bundesländer bereits letzte Woche in einer Sondersitzung der Wirtschaftsministerkonferenz gemahnt, dass die Verwendungsbedingungen für Solo-Selbstständige im Bundesprogramm angepasst werden müssen. 

Bundesländer wollen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige

Die Länder haben in dieser Sitzung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier gefordert, dass sich Solo-Selbstständige einen Unternehmerlohn von den Soforthilfen auszahlen dürfen. Darauf hätten sich alle Bundesländer einstimmig verständigt, heißt es aus den jeweiligen Ministerien. Unterstützung für das Vorhaben kam auch vom Händlerbund. In einigen Bundesländern ist eine weitergehende Unterstützung für Solo-Selbstständige derzeit bereits ermöglicht, wie in Thüringen (Krankenversicherung und Alterssicherung werden als Sachaufwand behandelt), Baden-Württemberg (Unternehmerlohn auszahlbar) oder Hamburg (Sonderzuschuss).

Neben der Forderung nach der Möglichkeit, sich einheitlich in der ganzen Bundesrepublik einen Unternehmerlohn auszahlen zu können, gab es auch andere Ideen, die Wirtschaftsminister Altmaier vorgetragen wurden. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums erklärt: „Gemeinsam mit Bremen, das den Vorsitz der Wirtschaftsministerkonferenz innehat, wirbt Nordrhein-Westfalen beim Bund dafür, den Unternehmerinnen und Unternehmern ein Optionsmodell zu ermöglichen: Die Betroffenen sollen selbst wählen können, ob sie für den Lebensunterhalt auf die Grundsicherung oder die Soforthilfe zurückgreifen wollen.”  Der Bund habe NRW zugesagt, über dieses Modell zu beraten. 

Bundesregierung will wohl noch diese Woche beraten

Ende letzter Woche gab es Medienberichte darüber, dass sich die Bundesregierung abschließend gegen eine Änderung der Förderbedingungen ausgesprochen habe und dass somit keine Chance mehr auf Verbesserung für Solo-Selbstständige zu hoffen sei. Dies habe ein Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium der Bremer Landesregierung in einem Schreiben erklärt. 

Ein Sprecher der Senatorin für Wirtschaft in Bremen bestätigte, dass der Brief existiert, allerdings sei das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr habe es nach Eingang des Briefes ein persönliches Gespräch gegeben, woraufhin Altmaier versprochen habe, weiterhin zu prüfen, ob die Bedingungen angepasst werden. Auch andere Landesregierungen bestätigten auf Nachfrage, dass der Bundeswirtschaftsminister zugesagt habe, die vorgelegten Optionen im Kabinett zu diskutieren.

So ist es wahrscheinlich, dass die Bundesregierung bis zum Ende der aktuellen Woche erneut darüber sprechen wird, wie man Solo-Selbstständige besser unterstützen kann. Ob es zu einer Einigung und dann zu einer Abänderung der Soforthilfe-Bedingungen kommt, ist jedoch noch nicht abzusehen.