Die Meldungen über Bußgelder und Verschärfungspläne für die DSGVO überschlagen sich. Auch wir berichten in regelmäßigen Abständen über Schreckensmeldungen im Zusammenhang mit der DSGVO. Dabei ist die Umsetzung der DSGVO in der Praxis für kleinere Unternehmen schon unter normalen Umständen eine echte finanzielle und personelle Herausforderung. Kommen Spezialfragen wie Homeoffice und die Abfrage von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter (z. B. über eine Infizierung) hinzu, sind die Fragezeichen über den rauchenden Köpfen besonders groß.
Unklare Regelungen und Überregulierung sind kontraproduktiv
Was die Praxis eigentlich immer schon wusste, sprachen nun die Vertreter großer Wirtschaftsverbände aus. „Gerade in Krisenzeiten wiegen unverhältnismäßige und praxisferne Bürokratievorgaben für die Betriebe noch schwerer“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH) gegenüber dem Handelsblatt. Die aktuell laufende Evaluierung der DSGVO würde offenbar nicht genutzt, um Entlastung zu schaffen. „[...] zumal entgegen der Annahmen der EU mit wenigen Ausnahmen weder Kunden noch Geschäftspartner höhere datenschutzrechtliche Anstrengungen honorieren“, pflichtet ihm der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Stephan Wernicke bei.
Auch aus den Kreisen der Arbeitgeber kommt ein ähnliches Signal. Die DSGVO stifte weiterhin Verwirrung und Unsicherheit. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeterder, äußerte ebenfalls Kritik gegenüber dem Handelsblatt. Unklare Regelungen und Überregulierung würden die Handlungsfreiheit der Unternehmen beeinträchtigen und seien kontraproduktiv, so das Statement.
Evaluation der DSGVO muss Lockerungen bringen
Was nun gefordert wird, ist jedoch nicht nur in Zeiten von Corona ein Thema. Die DSGVO wurde schon jahrelang vor ihrem eigentlichen Inkrafttreten stark von der Praxis kritisiert. In Zeiten wie Corona zeigt sich, dass sie kaum einer so wie vom europäischen Gesetzgeber gewollt umsetzen kann und will. Aktuell soll die DSGVO evaluiert und überarbeitet werden.
Schwannecke wünscht sich neben einer konsequenten Befreiung der aufwändigen Dokumentationspflichten außerdem eine praxisnahe Gestaltung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Außerdem fordert er eine Lockerung bei den Regelungen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Doch derzeit ist das noch Zukunftsmusik. Inwieweit die Europäische Kommission bei den strengen DSGVO-Regelungen zurückrudern wird, steht in den Sternen.
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Die liegen wie die Katze vor dem Mauseloch und warten auf einen Fehler, das muss dem Staat überlassen werden der dies Kontrollieren und überwachen muss, und ggf. mit Bußgeldern bestraft.
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