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Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem der Rahmen für die Überbrückungshilfe deutlicher als zuvor abgesteckt wird. Bisher waren nur die Grundzüge des neuen Zuschuss-Programms für Betroffene der Coronakrise bekannt, sowie erste Einschätzungen durch die Bundesländer. Nun hat die Bundesregierung klar gemacht, wer Geld erhalten kann, wofür das Geld genutzt werden darf und wie die Anträge gestellt werden sollen. 

Die Antragsstellung ist mittlerweile möglich und muss mithilfe von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geschehen. 

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert sobald neue Informationen, z.B. zur konkreten Antragstellung bekannt werden. Aktueller Stand: 13. August 2020, 15:30 Uhr

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt? 

Unternehmen und Organisationen aller Branchen und in allen Größen – vom Solo-Selbstständigen über Kleinstunternehmen bis hin zum großen Mittelstandsunternehmen. Online-Händler sind also grundsätzlich antragsberechtigt. 

Welche Bedingungen gibt es für die Beantragung der Zuschüsse? 

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie aufgrund der Corona-Krise enorme Umsatzeinbrüche hatten. Voraussetzungen für eine Antragsstellung sind: 

  • Ein Umsatzrückgang in April und Mai 2020 um mind. 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und fortdauernde Umsatzrückgänge von Juni bis August 2020 um mind. 50 Prozent
  • Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, ist der relevante Vergleichszeitraum November und Dezember 2019 
  • Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben
  • Sollte ein Unternehmen bis August 2020 insolvent gehen und nicht weitergeführt werden können, müssen bewilligte Zuschüsse wieder zurücküberwiesen werden
  • Unternehmen, die bereits insolvent gegangen sind, erhalten keine Zuschüsse
  • Noch ungeklärt ist, ob und wie Unternehmen antragsberechtigt sind, die erst im Jahr 2020 gegründet wurden

Darf ich Überbrückungshilfe beantragen, wenn ich bereits Soforthilfe erhalten habe? 

Ja. Wer bereits Soforthilfe bekommen hat, aber immer noch Umsatzausfälle im Rahmen der Antragsbedingungen verzeichnet, darf die Überbrückungshilfe beantragen. Auch Überschneidungen der Bezugszeiträume sind möglich, allerdings erfolgt dann eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe. 

Welche Fristen gelten und für welchen Zeitraum gilt der Überbrückungshilfe-Zuschuss?

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 30. September 2020, die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. 

Die Überbrückungshilfe ist für den Zeitraum von Juni bis August 2020 gedacht und maximal über drei Monate möglich. 

Kann man die Anträge schon stellen? Wenn ja, wo? 

Ja. Mithilfe von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern können die Anträge über das Portal der Bundesregierung gestellt werden. 

Kann ich den Antrag einfach alleine stellen? 

Nein, die Anträge müssen zwingend mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erstellt, eingereicht und überprüft werden. Die Kosten dafür kann man in die Berechnung der Fördersumme einfließen lassen. 

Wie viel Geld kann ich durch die Überbrückungshilfe erhalten? 

Die Überbrückungshilfe erstattet laut Bundeswirtschaftsministerium Anteile des Umsatzausfalls in den folgenden Höhen: 

  • 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent der fixen Betriebskosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 und 50 Prozent

Sollte der Umsatz in einem Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat, der zur Berechnung herangezogen wird, bei mindestens 60 Prozent liegen, entfallen die Zuschüsse für den jeweiligen Fördermonat. 

Unternehmen können je nach ihrer Beschäftigtenzahl unterschiedliche Maximalförderungen für die drei Monate erhalten: 

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: max. 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: max. 15.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: max. 150.000 Euro

Die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten orientiert sich am Stichtag 29. Februar 2020. Was das für die Antragsberechtigung von jüngeren Unternehmen aussagt, ist derzeit noch nicht bekannt. 

In Ausnahmefällen können die Maximalbeträge überschritten werden. Das würde passieren, wenn die errechneten Fixkosten mindestens doppelt so hoch sind wie der maximale Erstattungsbetrag für ein Unternehmen. 

Bekomme ich den Zuschuss nur einmal für drei Monate oder jeden Monat? 

Unternehmen bekommen den Zuschuss einmalig für insgesamt drei Monate gezahlt. Das heißt, dass ein Unternehmen mit 3 Beschäftigten einmalig bis zu 9.000 Euro bekommt, die für den Zeitraum von Juni bis August gedacht sind. 

Es bedeutet nicht, dass das Unternehmen über die drei Monate hinweg jeweils 9.000 Euro – also insgesamt 27.000 Euro – erhält. Dies ist ausgeschlossen. 

Für welche Kosten kann ich die Überbrückungshilfe nutzen?

Nur fixe Betriebskosten sind förderfähig. Wichtig ist, dass die Fixkosten unter den Ziffern 1. bis 9. bereits vor dem 1. März begründet sein müssen. 

Bei den Soforthilfen war lange Zeit unklar, welche Kosten sich als fixe Betriebskosten bezeichnen lassen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher für die Überbrückungshilfen eine Liste der förderfähigen Kosten erstellt: 

  1. Mietkosten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die für den Betrieb genutzt werden. Privaträume sind ausdrücklich nicht förderfähig.

  2. Weitere Mietkosten

  3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen

  4. Finanzierung von Leasingraten

  5. Ausgaben für die notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV

  6. Kosten für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen

  7. Grundsteuern

  8. Betriebliche Lizenzgebühren

  9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben

  10. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen

  11. Kosten für Auszubildende

  12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der bereits genannten Fixkosten gefördert

  13. Reisebüros können zudem Provisionen anrechnen, die an Reiseveranstalter aufgrund von Corona-bedingten Stornierungen zurückgezahlt wurden

Dürfen sich Solo-Selbstständige einen Unternehmerlohn für den Lebensunterhalt auszahlen? 

Nein, das Eckpunktepapier sagt klar, dass Lebenshaltungskosten nicht förderfähig sind. Die Bundesregierung sieht dies also nicht vor.

Es könnte aber sein, dass einzelne Bundesländer Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten gewähren und dies mit Landesmitteln finanzieren. Als bisher einzige Bundesländer haben Baden-WürttembergNordrhein-Westfalen und Thüringen so eine Lösung angekündigt. 

Wird die Überbrückungshilfe auf die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II angerechnet? 

Dazu gibt es bisher noch keine eindeutige Aussage. Da die Überbrückungshilfe vom Bund nicht für den Lebensunterhalt gilt, ist davon auszugehen, dass die gleiche Regelung für Solo-Selbstständige gilt, wie bei der Soforthilfe: Dort galt, dass die Corona-Soforthilfe nicht als Einkommen, sondern als zweckbestimmte Einnahme gewertet wird. Eine Verminderung des ALG II durch den Erhalt von Soforthilfe war nicht vorgesehen.

Sind die Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe zu versteuern? 

Ja, die Förderung ist steuerbar und im Rahmen der Gewinnermittlung bei der Steuererklärung anzugeben. 

Muss ich zu viel erhaltene Förderung zurückzahlen? 

Ja, eine Überkompensation aus der Überbrückungshilfe ist nach dem Förderzeitraum zurückzuzahlen. Dazu erfolgt vor Beginn und nach Ablauf der Förderung eine Prüfung, die mit einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater durchgeführt werden muss. Außerdem muss der komplette Zuschuss zurückgezahlt werden, wenn das Unternehmen nicht bis Ende August 2020 fortgeführt wird. 

Welche Nachweise werden verlangt? 

Im Gegensatz zum Antragsverfahren bei der Soforthilfe, werden für die Überbrückungshilfe deutlich mehr Nachweise nötig sein. Der Umsatzeinbruch, der den Anspruch auf Zuschüsse begründet, muss ebenso genau nachgewiesen werden, wie die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten. 

Das Verfahren zum Erhalt des Zuschusses teilt sich in zwei Stufen. Beide Stufen müssen ausdrücklich mithilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erfolgen, deren Kosten man aber als Fixkosten mit in den Antrag einbringen kann. 

Stufe 1: Antragstellung

In der ersten Stufe muss der Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 angegeben werden und eine Prognose für den Umsatz in den Monaten Juni, Juli und August 2020 erstellt werden. Außerdem müssen die Fixkosten geschätzt werden, die sich die Unternehmen für den Förderzeitraum erstatten lassen möchten. 

Das Antragsverfahren muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Dieser wird den Antrag dann auch direkt an die zuständige Behörde der Bundesländer übermitteln. Das dürfen die Unternehmen bei der Überbrückungshilfe also nicht mehr selbst machen. 

Stufe 2: Nachträglicher Nachweis

In der zweiten Stufe müssen die Angaben aus dem Antrag belegt werden.

Wenn die endgültigen Umsatzzahlen für April und Mai 2020 und der tatsächlich entstandene Umsatzeinbruch für die Monate Juni bis August 2020 vorliegen, muss der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater diese Zahlen an die Landesbehörden weiterleiten. Das kann auch nach Ende des Förderzeitraums geschehen. Ebenso wird von ihnen die endgültige Fixkostenabrechnung an die Landesbehörden übermittelt. 

Sollten sich durch die nachträglichen Nachweise irgendwelche Abweichungen von den im Antrag genannten Prognosen oder Angaben feststellen lassen, hat das Auswirkungen. Sollte der Umsatzeinbruch von 60 Prozent im April und Mai 2020 entgegen der Prognose nicht erreicht werden, muss der Zuschuss komplett zurückgezahlt werden. Sollten im Förderzeitraum Abweichungen bestehen, müssen bereits ausgezahlte Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden oder sie werden gegebenenfalls nachträglich aufgestockt. 

Wie viel Geld wird insgesamt für die Überbrückungshilfe bereitgestellt? 

Das Programm hat ein Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Diese Gelder stammen aus dem ursprünglich für die Soforthilfe vorgesehenen Finanztopf. Darin waren bis zu 50 Milliarden Euro für Soforthilfe bereitgestellt, aber es wurden nur 13 Milliarden Euro ausgeschöpft.