Jetzt ist es offiziell: Die Privatsphäreeinstellungen von Google sind so undurchsichtig, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Konkret geht es um die Einwilligung zur personalisierten Werbung. Hier stellte die französische Datenschutzbehörde fest, dass diese gegen die DSGVO verstoße, da nicht ersichtlich sei, dass eine Vielfalt von Diensten wie etwa YouTube, Google Maps oder der Internetsuche an dem Angebot beteiligt ist. Außerdem werde der Nutzer nicht ausreichend transparent darüber informiert, wie der Konzern personenbezogene Daten verarbeitet und wie lange diese gespeichert werden.
Wegen dieser Verstöße verhängten die französischen Datenschützer bereits im Januar 2019 ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro. Google wehrte sich dagegen. Nun hat der Conseil d'Etat seine Entscheidung getroffen.
Eine irische Angelegenheit?
Google, dessen Sitz in Irland liegt, versuchte dem Bußgeld auszuweichen, indem es darauf verwies, dass nicht etwa die französische, sondern die irische Datenschutzbehörde nach dem One-Stop-Shop-Prinzip zuständig sei. Die irischen Datenschutzbehörde gilt als chronisch unterbesetzt und daher sehr langsam. In der Zeit, in der die DSGVO in Kraft getreten ist, hat sie es gerade einmal geschafft, Berichte über Konzerne wie Facebook, Instagram und WhatsApp zu verfassen. In anderen Ländern wurden in dieser Zeit ganze Verfahren durchexerziert.
Heise zufolge scheiterte Google allerdings nun mit dem Verweis an die Iren. Der Grund ist denkbar simpel: Es wird nämlich ein Verhalten gerügt, welches der „Google LLC“ zugerechnet wird. Dabei handelt es sich um die Stammfirma des Konzerns mit Sitz in den USA: Das System der einheitlichen Anlaufstellen sei demnach nicht anwendbar gewesen.
3,7 Milliarden Euro wären möglich gewesen
Nach der Datenschutzgrundverordnung ist dieses Bußgeld aber recht klein. Werden die Bußgeldrahmen bedacht, hätte die französische Datenschutzbehörde bis zu 3,7 Milliarden Euro gegen den Suchmaschinengiganten verhängen können. Datenschutzaktivist Max Schrems begrüße das Bußgeld in dieser Höhe dennoch, heißt es bei Heise. Die 50 Millionen Euro zeigen, dass Verstöße gegen die DSGVO „beträchtliche Summen“ zur Folge haben können.
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