Die Bundesregierung hat am 24. Juni eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Bestimmte Produkte, zu denen bereits umweltfreundliche Alternativen gebe, fallen darunter – beispielsweise Einmalbesteck- und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen aus Plastik oder To-Go-Lebensmittelbehälter und Trinkbecher aus Styropor.
Verboten seien dann auch Produkte aus „oxo-abbaubarem“ Kunststoff, der sich in schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetze.
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung soll dem Bundesumweltministerium zufolge dazu dienen, einen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und zum Schutz der Meere zu leisten.
Weg von der Wegwerfkultur
Viele Einwegprodukte aus Kunststoff seien überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen, kommentiert Svenja Schulze (SPD), Bundesumweltministerin.
„Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Es ist gut, dass wir uns in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir einen wichtigen nationalen Umsetzungsschritt im Kampf gegen die Plastikflut. Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen“, betont sie. Mehrweg sei aus Umweltsicht das Mittel der Wahl, von der Wegwerfkultur müsse man wegkommen.
Einweg-Verbot gilt europaweit ab 3. Juli 2021
Die Auswahl der konkreten, künftig verbotenen Produkte wird mitunter kritisiert. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, handele es sich dabei laut der EU-Kommission allerdings um die am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenstände. Laut einer Schätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) würden sie etwa 10 bis 20 Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus Styropor würden dabei den größten Anteil ausmachen.
Mit der Verordnung soll in Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten.
Bereits vorhandene Lagerbestände sollen allerdings noch weiter abverkauft werden dürfen. Dabei bezieht sich das Bundesumweltministerium in seiner Mitteilung auch ausdrücklich auf die Bestände, die sich durch die Coronapandemie angesammelt hätten. So solle eine gebrauchslose Vernichtung der EInwegprodukte verhindert werden. Als nächstes gelangt die Verordnung in den Bundestag, anschließend muss der Bundesrat noch zustimmen.
Einen Blick in die Verordnung können Interessierte hier werfen.
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Ist sowieso unfassbar, das man diese Plastik-Einweg- Pullen als Pfandflaschen in den Markt gepumpt hat.
Diese werden ja in den Pfandautomaten zerdrückt und an die Chinesen als "Rohstoff" verkauft.
Ist es ist und bleibt eine EINMALVERPACKUN G. Genau wie Coffee to GO Becher.
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