Immer wieder beklagen sich deutsche Händler über den Wettbewerbsdruck, der unter anderem durch Händler aus Fernost verursacht wird: Produkte werden billig angeboten und während der Händler hierzulande alles dafür tut, um keine Abmahnung zu riskieren, scheint für sogenannte „China-Händler“ kein Gesetz zu gelten. So lautet zumindest die Meinung vieler Online-Händler, die durch Plattformen wie Wish und Alibaba noch gestützt wird.
Steuerfreigrenze von 22 Euro
Ein Grund für die günstigen Angebote ist die aktuelle Steuerfreigrenze von 22 Euro: Für sogenannte Kleinsendungen mit einem Wert unter 22 Euro fällt keine Steuer an. Für rein private Sendungen fällt sogar erst ab einem Wert von 45 Euro eine Einfuhrsteuer an. Das und die günstigen Versandkosten durch die Regelungen des Weltpostvereins macht das Shoppen bei Händlern aus Fernost für viele Verbraucher attraktiv; führt allerdings auch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.
Änderungen ab dem 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 fällt nun genau diese Grenze: Wie die Deutsche Post mitteilt, fällt dann die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent Warenwert an. Damit soll laut Aussagen der EU-Kommission die heimische Wirtschaft gestärkt und eine steuerliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern beendet werden.
Hinzu kommt noch, dass ab dem 1. Januar Warensendungen mit einem Wert bis 150 Euro mit einem super-reduzierte Datensatz deklariert werden können. „Mit der grundlegenden Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird der Unions-Zoll-Kodex geändert. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Sendungen mit geringem Wert für Zoll und Einfuhrabgabenzwecke mit einem, verglichen mit der Standardzolldeklaration, deutlich reduzierten Datensatz zu deklarieren“, erklärte dazu Walter Trezek, Geschäftsführender Gesellschafter der Document Exchange Network GmbH bereits vor einem Jahr dem Logistik-Watchblog. Dieses Verfahren sieht vor, dass die notwendigen Daten bereits im Vorfeld in elektronischer Form erstellt und an den Zoll geschickt werden. Ohne diese Vorarbeit soll Ware gar nicht mehr aus Drittstaaten in die EU versendet werden können.
Update: Start verschoben
Wie aus den Informationen des Verbandes E-Commerce-Europe hervorgeht wurde der Start für den Wegfall der 22-Euro-Grenze auf den 1. Juli 2021 verschoben. Grund sei die Coronakrise und die damit verbundenen Schwierigkeiten in der technischen Umsetzung.
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Laut der Auskunft wird die importierte Ware an den Käufer durch die deutsche Post gegen Zahlung von der Auslagepausche über 6 € für die Zollabfertigung und der Zahlung der Einfuhrumsatzst euer geliefert, wenn der Empfänger weit von der Zollstelle wohnt.
Die Zahlung der Einfuhrumsatzst euer ist aber unabhängig von dem Zahlungsnachwei s, sondern auf der Zolldeklaration . Das heißt, wenn ich eine Ware für 100 € kaufe und der chinesische Händler 20 € auf der Zolldeklaration einträgt, dann werde ich noch ca. 4 € Steuer und 6 € Auslagepauschal e zahlen. Auf alle Fälle habe ich gewonnen.
Ist es nicht schwachsinnig von dem deutschen Zoll, der sich an diesem Fall nur an, was der chinesische Händler über den Kaufpreis informiert, orientiert statt er den Zahlungsnachwei s überprüft??
In einem Land mit 82 Mio. Einwohner gibt es nur 10 Zollstellen, das heißt diese neue Regelung ist wirklich lächerlich.
Meine wichtige Frage an Frau May: betrifft diese Regelung der chinesischen Händlern, die ihre Waren in Hamburg Bremen, ….lagern? Ich verstehe nicht, wie die deutsche Post, bzw. DHL ihre Waren unentgeltlich an die Käufer liefert???
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Antwort der Redaktion
Lieber Ben,
wir empfehlen dir, dich in dieser Frage direkt an den Zoll zu wenden um dort das Anliegen zu klären.
Beste Grüße
die Redaktion
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Lächerlich ist das.
Du kaufst bei [Anm. der Redaktion: Händler:innen aus China] etwas für 100,00 Euro.
Dann bekommst du die Ware. Auf dem Zollformular steht dann 15,00 Euro. Eine Rechnung gibt es in der Sendung sowieso nicht.
(Beispiel von mir: Ich kaufe einen Stativaufsatz für 35,00 Euro inclusive Versand. Die Ware kommt nicht aus Deutschland sondern aus China. Auf dem Aufkleber stand aber 5,80 Euro. So wird das gemacht.)
Was tun wir? Wir klatschen jetzt in die Hände und sagen den Chinesen haben wir das gegeben.
Was macht der Chinese? Der klatscht auf die Oberschenkel und denkt sich: Wie blöd ist der Deutsche Händler eigentlich.
Ach ja, eine Frage an Sandra May. Wo haben die Chinesischen Händler auf der eBay-Seite eigentlich ihr Widerrufsrecht und und die Angabe der Umsatzsteuer-Id entnummer? Antwort: Nirgends?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
Händler und Händlerinnen, die sich ans Recht halten, pflegen ihre Rechtstexte unabhängig der Herkunft bei Ebay im Backend ein.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Und jetzt bitte noch die Porto Anpassung des Weltpostvereins
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