Auf Amazon scheint ein Fehlerteufel sein Unwesen zu treiben: Gleich von mehreren Händlern wird berichtet, dass die Grundpreise nicht mehr angezeigt werden. Was nach einem kleinen Bug aussieht, kann für Online-Händler richtig teuer werden, denn: Die fehlende Grundpreisangabe kann abgemahnt werden. Dabei ist aus Sicht des Abmahners erst mal irrelevant, warum die Grundpreise nicht korrekt angezeigt werden.
Tipp: Überprüfen und handeln
Händler, die grundpreispflichtige Produkte in ihrem Angebot haben, sollten daher sofort handeln und die Darstellung ihrer Produkte überprüfen. Fehlt der Grundpreis, muss dieser zwingend eingetragen werden.
Allerdings lauert bereits hier – wie sowohl Händler aus dem Sellerforum, als auch dem Sellercentral berichten – das nächste Problem: In den Einstellungen sind die Grundpreise korrekt hinterlegt, werden aber im Frontend nicht angezeigt. Zur Lösung des Problemes finden sich verschiedene Aussagen. Zum einen soll das Feld „Fläche/ Einheit“ und „Maßeinheit der Fläche/ Einheit“ unter „Wichtige Informationen“ zu finden sein. Ein Händler empfiehlt, die URL der Bearbeitenseite zu ändern, um das Feld „Verkaufsgewicht“ sehen und bearbeiten zu können.
Manche Werte werden nicht akzeptiert
Der Fehler betrifft scheinbar nicht alle Produkte und zeigt sich auch nicht immer gleich. So berichtet ein Händler außerdem, dass Angaben nur noch in Gramm und Milliliter getätigt werden können. Angaben in Kilogramm oder Liter werden hingegen als Fehler angezeigt. Das ist ebenfalls ein Problem, denn: Die Preisangabenverordnung schreibt – abgesehen von kleinen Mengen bis 250 Gramm bzw. Milliliter – eine Angabe in Kilogramm oder Liter vor.
Wir haben Amazon bereits angefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels lag aber noch kein Statement vor.
Update (24.08.2020): Hilfe von Amazon nach viel Schriftverkehr
Ein Händler hat uns berichtet, dass er mit Amazon Kontakt wegen der fehlenden Grundpreise in der Kategorie „Möbel und Wohnen“ hatte. Beim Einstellen der Artikel müsse man sich an den Kundenservice wenden. Dieser würde nach zäher Kommunikation den Grundpreis aufschalten. Insgesamt habe er gut 70 mal Kontakt per E-Mail und Chat anstreben müssen, bis eine Lösung gefunden wurde.
Von Amazon gibt es bisher noch immer kein Statement. Wir haben bereits noch einmal nachgehakt.
Update 25.08.: Antwort von Amazon
Eine Amazon-Sprecherin machte uns auf eine Ankündigung vom 23. Juli im Sellercentral aufmerksam. Dort heißt es: „Die Anzahl der Einheiten enthält einen Wert (unit_count, zum Beispiel: "5") und einen Einheitentyp (unit_count_type, zum Beispiel: Unze, Anzahl, Gramm).“
Seit dem 23. Juli gelten die dort benannten Änderungen für die Produkttypen Beauty, Lebensmittel, Drogerie und Körperpflege. Ab 6. August wurden dann die Bereiche
- Lebensmittel,
- Getränke,
- Reinigungsmittel,
- Papierprodukte,
- Verschreibungspflichtige Medikamente,
- Alkoholische Getränke,
- Verschreibungspflichtige Sehhilfen und
- Haustierbedarf
nachgezogen. Prinzipiell können Händler bei Amazon zwar einen Preis pro Stück als „Grundpreis“ einpflegen; rein rechtlich ist allerdings davon abzuraten. Gesetzlich gesehen gibt es keinen Grundpreis pro Stück, sondern nur pro Volumen-, Länge-, Gewicht-, oder Füllmengeneinheit. Die Darstellung „pro Stück“ stellt keine Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe dar.
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Ich habe gestern eine Vertragsstrafe i.H.v 3000 Euro für 2 Artikel erhalten. Ich hatte vor 2 Monaten alle meine Angebote überprüft und korrekte Grundpreise hinterlegt, nachdem ich die Unterlassungsve rpflichtungserk lärung abgegeben hatte. Bei einigen Produkten wurden die Preise nicht angezeigt, obwohl die im Backend gespeichert sind. Ich habe solche Produkte dann gelöscht. Alle andere Produkte habe ich mehrfach sorgfältig auf die Grundpreise überprüft und dann bei Amazon angeboten. Nun gestern habe ich die Vertragsstrafe erhalten und die zwei Produkte überprüft , die abgemahnt wurden. Die Preise sind bei betroffenen Produkten im Backend ordnungsgemäß hinterlegt aber werden wiedermal nicht angezeigt. Daraufhin habe ich auch meine andere Produkte überprüft und konnte feststellen , dass fast bei 50% aller meinen Artikeln die Preise nicht angezeigt werden, obwohl die im Backend hinterlegt sind. Ich bin am Ende, Ahnungslos und mein Existenz ist bedroht durch hohe Strafen. Amazon hilf auch nicht weiter, habe mehrere Email geschrieben aber man wird nicht richtig weitergeholfen. Ich weiß wirklich nicht, was ich nun tun soll.
Kann mir jemand in dieser Sache weiterhelfen?
Wie soll ich wegen der Vertragsstrafe vorgehen?
Bin bei jede Hilfe dankbar.
Schöne Grüße,
Singh
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Antwort der Redaktion
Liebe*r Singh,
zunächst ist es grundsätzlich wichtig, dass die gegebenenfalls angegebene Frist der Vertragsstrafen anforderung eingehalten wird. Bei Unsicherheiten solltest du in Betracht ziehen, dich fachlich unterstützen zu lassen. Schau dazu gerne einmal auf www.haendlerbund.de/de, dort findest du auch verschiedene Kontaktmöglichk eiten.
Wir drücken dir die Daumen, dass die Sache möglichst glimpflich für dich ausgeht!
Beste Grüße
die Redaktion
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Bei ca. 30% meiner Produkte kam eine Fehlermeldung, ich müsste erst das Gewicht korrigieren.
Dort stand dann z.B. GR oder Milliliter, das war jetzt nicht mehr recht, der Artikel lies sich erst speichern, wenn ich GR durch gramm und Milliliter durch millilitre ersetzt hatte, wie neuerdings vorgegeben.
Ich könnte mir also gut vorstellen, dass Amazon die internen Abkürzungen für Gramm, Millilier etc. geändert hat und die bisherigen ungültig werden, natürlich ohne das den Verkäufern zu kommunizieren...
Die "alten" Bezeichnungen dürfte die amazoneigene Software dann nicht mehr als gültig erkennen, das würde dann erklären, warum Grundpreise verschwinden... Dürfte dann durch Überarbeitung der betroffenen Produkte zu beheben sein.
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Ich wünsche mir vom Händlerbund diesbezüglich auch Aktion, sei es mit (Sammel-) Klagen, Petitionen usw.!
Es wäre schön, diesbezüglich von Ihnen zu hören!
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Tisch,
Sie haben natürlich Recht: es ist für Händler enorm ärgerlich und gefährlich, wenn die Grundpreise nicht angegeben werden.
Beim Händlerbund kümmern wir uns stets um die Belange der Händler auf Amazon. Das geschieht durch Mitarbeit an Gesetzgebungspr ozessen (z.B. bei der deutschen GWB-Novelle, bei der EU P2B-Verordnung oder aktuell dem EU Digital Services Act, in dem die Marktplatzhaftu ng grundsätzlich modernisiert werden soll), dem Dialog mit dem Bundeskartellam t und Ministerien. Wir helfen unseren Mitgliedern beim Entsperren von gesperrten Konten und weisen Amazon regelmäßig auf Umstände hin, die für Händler problematisch sind. So haben wir auch in diesem Fall Amazon auf die nicht händlerfreundli che Situation aufmerksam gemacht.
Wir werden das Thema weiterhin aufmerksam begleiten und natürlich auch in Zukunft dokumentieren und direkt beanstanden, wenn es auf Amazon solche Problematiken gibt. Sammelklagen jedoch sind zwischen Unternehmern derzeit nicht möglich (nur zwischen Unternehmen und Verbrauchern).
Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne direkt an politikhaendlerbund.de wenden.
Beste Grüße
Ihr Händlerbund-Tea m
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